Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und  beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2017.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i. H. v. 2.008.050 EUR und Aufwendungen i. H. v. 2.358.130 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 350.080 EUR, der auch auf die Abschreibungen (Nettobelastung 115.190 EUR) zurückzuführen ist.

 

Die der Berechnung der Umlagen zu Grunde liegende Steuerkraftmesszahl hat sich gegenüber der endgültigen Festsetzung des Vorjahres um 47.148 EUR vermindert. Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (1,548544 v.H. für das Jahr 2017) im Haushaltsplan veranschlagt. Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand von 17.761 EUR.

 

Bei der Kreisumlage wird für die Umlagegrundlage „Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer“ für das Jahr 2017 ein Umlagesatz von 51,24 v. H. zu Grunde gelegt. Die weiteren Umlagegrundlagen werden wie bisher mit einem Umlagesatz von 44,06 v. H. belastet.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 2.865.250 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und dem Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 78.580 EUR.

 

Investitionen sind in Höhe von 866.370 EUR eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, Grunderwerb sowie Vermessungskosten für weitere Grundstücke im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“, Herstellung der Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet „Am Friedhof“ sowie die Erschließung mit Wasser und Kanal, Vermessung und fiktive Einmalbeiträge für die Grundstücke im Gewerbegebiet „Am Friedhof“.

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen, Zuwendungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten mit insgesamt 598.920 EUR gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 267.450 EUR. Der investive Fehlbetrag wird durch Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.

 

Die Tilgungsleistungen mit 54.950 EUR sowie das Defizit im Bereich der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 78.580 EUR werden durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 133.530 EUR ausgeglichen.

 

Die Ortsgemeinde Bell erhält im Haushaltsjahr 2017, wie in den Jahren zuvor, keine Schlüsselzuweisungen A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2016 zu Grunde. Die Festsetzungen der Schlüsselzahlen der Jahre 2015 bis 2017 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.