Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu
und beschließt den Erlass der
Haushaltssatzung 2017.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2017 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i.
H. v. 2.008.050 EUR und Aufwendungen i. H. v. 2.358.130 EUR ab. Es ergibt sich
ein Jahresfehlbetrag von 350.080 EUR, der auch auf die Abschreibungen
(Nettobelastung 115.190 EUR) zurückzuführen ist.
Die der Berechnung
der Umlagen zu Grunde liegende Steuerkraftmesszahl hat sich gegenüber der
endgültigen Festsetzung des Vorjahres um 47.148 EUR vermindert. Die
Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und
Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung
(1,548544 v.H. für das Jahr 2017) im Haushaltsplan veranschlagt. Durch die
Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand von 17.761 EUR.
Bei der
Kreisumlage wird für die Umlagegrundlage „Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer“
für das Jahr 2017 ein Umlagesatz von 51,24 v. H. zu Grunde gelegt. Die weiteren
Umlagegrundlagen werden wie bisher mit einem Umlagesatz von 44,06 v. H.
belastet.
Der Gesamtbetrag
der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt
beträgt 2.865.250 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein-
und –auszahlungen und dem Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
ergibt sich ein negativer Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen von 78.580 EUR.
Investitionen sind
in Höhe von 866.370 EUR eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere die
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, Grunderwerb sowie Vermessungskosten
für weitere Grundstücke im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“, Herstellung der
Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet „Am Friedhof“ sowie die Erschließung mit
Wasser und Kanal, Vermessung und fiktive Einmalbeiträge für die Grundstücke im
Gewerbegebiet „Am Friedhof“.
Den Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen,
Zuwendungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten mit insgesamt 598.920 EUR
gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit i. H. v. 267.450 EUR. Der investive Fehlbetrag wird durch
Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.
Die
Tilgungsleistungen mit 54.950 EUR sowie das Defizit im Bereich der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 78.580 EUR werden durch
die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 133.530
EUR ausgeglichen.
Die Ortsgemeinde
Bell erhält im Haushaltsjahr 2017, wie in den Jahren zuvor, keine
Schlüsselzuweisungen A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der
Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG
liegen die Steuerschätzungen vom November 2016 zu Grunde. Die Festsetzungen der
Schlüsselzahlen der Jahre 2015 bis 2017 für die Verteilung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
sind im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt.
Im Übrigen wird
auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Über die Vorschläge
der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.