Sitzung: 23.01.2017 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Ernennungsurkunde sowie die Niederschrift über die Vereidigung sind
als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der Verbandsvorsteher händigt dem neu gewählten stellvertretenden Verbandsvorsteher Alfred Schomisch die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgt die Vereidigung und Amtseinführung.
Sachverhalt:
§ 7 Abs.1 Nr.6 der KomZG u.a. § 54 Gemeindeordnung (GemO) gelten
sinngemäß für Zweckverbände.
Gemäß § 54 Abs.1 GemO ist der stellvertretende Verbandsvorsteher nach den
Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu ernennen. Er ist nach Aushändigung
der Ernennungsurkunde in öffentlicher Sitzung zu vereidigen und einzuführen.