Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ernennungsurkunde sowie die Niederschrift über die Vereidigung sind als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss:

Der Verbandsvorsteher händigt dem neu gewählten stellvertretenden Verbandsvorsteher Alfred Schomisch die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgt die Vereidigung und Amtseinführung.

 


Sachverhalt:

§ 7 Abs.1 Nr.6 der KomZG u.a. § 54 Gemeindeordnung (GemO) gelten sinngemäß für Zweckverbände.

 

Gemäß § 54 Abs.1 GemO ist der stellvertretende Verbandsvorsteher nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu ernennen. Er ist nach Aushändigung der Ernennungsurkunde in öffentlicher Sitzung zu vereidigen und einzuführen.