Sitzung: 23.01.2017 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 95 GemO (Gemeindeordnung) ist ab 01.07.2016 der Entwurf der
Wirtschaftspläne nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur
Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den
Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Wirtschaftsplan innerhalb einer
Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein
Beschluss über die Wirtschaftspläne darf erst nach dieser 14-Tages-frist
erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig und im
Mitteilungsblatt, Ausgabe Vordereifel, vom 16.11.2016. Die Frist zur
Einreichung von Vorschlägen begann am 17.11.16, 8.00 Uhr und endete am
20.11.2016, 16.00 Uhr.
Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.