Sitzung: 23.01.2017 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die nach der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen
vom 22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.
Zur Festsetzung des Jahresabschlusses 2015 siehe Tagesordnungspunkt 2.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs.4 der
Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991
findet vor Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung
eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der
Leitung der geprüften Einrichtung statt.
Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder der Verbandsversammlung, sowie
der Rechnungshof bzw. das Gemeindeprüfungsamt einzuladen.
Beigefügt sind der geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der
Lagebericht und der Entwurf des Prüfberichtes.
In Vertretung des Rechnungshofes wurde das Gemeindeprüfungsamt bei der
Kreis-verwaltung Mayen-Koblenz zur Schlussbesprechung eingeladen.
Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner
GmbH, Koblenz wird in der Schlussbesprechung den Jahresabschluss näher
erläutern.