Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2025.
Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2025.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2025 wurde vom Forstamt Ahrweiler in Abstimmung
mit dem leitenden bzw. vertretenden Revierförster erstellt.
Das Produkt 5551 /
5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:
|
2025 |
2024 |
2023 |
|
Ansatz |
Ansatz |
vorl. Ergebnis |
|
EUR |
EUR |
EUR |
Ertrag |
23.860,00 |
33.360,00 |
102.114,13 |
Aufwand |
24.970,00 |
30.460,00 |
60.700,63 |
Fehlbetrag |
1.110,00 |
|
|
Überschuss |
2.900,00 |
41.413,50 |
Der Forstwirtschaftsplan weist für das Jahr 2025 einen Fehlbetrag aus. Im
Vergleich zum geplanten Jahresüberschuss des Jahres 2024 ergab sich eine
Verschlechterung i.H.v. 4.010 EUR.
Hierzu ist Folgendes festzustellen:
Die Ortsgemeinde Volkesfeld war bisher Verbandsmitglied im
Forstzweckverband Ettringen-Rieden. Da diesem keine eigenen Waldarbeiter mehr
zur Verfügung standen, wurde auf den ausschließlichen Unternehmereinsatz
gesetzt und ein entsprechender Ansatz im Forstwirtschaftsplan 2024 gebildet.
Nunmehr hat die Gemeinde beschlossen, zum 01.01.2025 dem
Forstzweckverband Verbandsgemeinden Vordereifel-Mendig beizutreten, dem eigene
Waldarbeiter zur Verfügung stehen.
Für den Waldarbeitereinsatz hat die Gemeinde die Kosten an den neuen
Forstzweckverband zu erstatten. Diese Kosten haben Berücksichtigung im
vorliegenden Forstwirtschaftsplan gefunden. Die Kosten des Unternehmereinsatzes
wurden reduziert.
Somit ergeben sich Verschiebungen im Bereich der Lohnkostenerstattung der
Forstwirtschaft an Zweckverbände und dem Unternehmereinsatz.
Hier werden Einsparungen von 8.870 EUR erreicht.
Einsparungen ergeben sich zudem bei den Sachkosten/Verbrauchsmitteln mit
3.470 EUR.
Zusätzlich ist für das Jahr 2025 die Instandsetzung eines Weges zum
Sportplatz geplant (5.830 EUR). Die Nettokosten werden durch das Land mit einem
Satz von 80 % gefördert (3.920 EUR).
Mindererträge ergeben sich bei den Einnahmen aus dem Holzverkauf i.H.v.
12.420 EUR und bei den Förderungen des Landes im Bereich der Forstwirtschaft
(1.000 EUR). Demgegenüber stehen Mehrerträge von 3.920 EUR durch die Förderung
der Wegeinstandsetzung.
Der Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden
Revierbeamten erläutert.