Sitzung: 27.09.2024 Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss Bell
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 008/019/2024
Der Vorsitzende verpflichtet die Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat
angehören, entsprechend den VV Nr. 5 zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO namens der
Gemeinde Bell durch Handschlag. Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht sowie auf
die Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung, hin.
Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören:
Martina Zavelberg
Jana Strunk
Stephan Müller
Nach Nr. 5 VV zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO sind Ausschussmitglieder,
die nicht dem Rat angehören, öffentlich durch Handschlag zu verpflichten. Dies
gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht und die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten.
Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche
Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder
ihrer Natur nach erforderlich oder vom Ausschuss aus Gründen des Gemeinwohls
oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die dem Ausschussmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives
Handeln im Interesse der Gemeinde Bell.