Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem VG-Rat, Mittel für die Beschaffung in 2023 in den Haushalt einzustellen und vorbehaltlich einer Genehmigungserteilung der Kreisverwaltung den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zur Modernisierung der Sirenenanlagen, u.a. an den Rahmenvertragspartner der Kreisverwaltung, zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Mendig sieht es als wichtig an, in Krisenfällen die Bevölkerung schnell, zuverlässig und eindeutig warnen zu können und setzt sich daher für die Beschaffung von Sirenenanlagen mit Durchsagemöglichkeiten ein.

 

Um die Bevölkerung in Gefahrenlagen verstärkt durch akustische Signale warnen zu können, stellt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes 2020 – 2022 Mittel zur Förderung der Sireneninfrastruktur und deren Anbindung über den TETRA Digitalfunk an das Modulare Warnsystem (MoWaS) bereit.

 

2 MoWaS wurden in mobiler Ausführung für den Alarm- und Ausrückebereich I (Bell, Mendig, Thür) und Alarm- und Ausrückebereich II (Rieden und Volkesfeld) bereits in 2022 beschafft.

 

Im Sommer wurde mit dem „Sirenenförderprogramm 2021/2022“ ein eigenes Förderverfahren geschaffen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können in Abstimmung mit den Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich Förderanträge stellen und zeitnah die bewilligten Mittel abrufen.

 

Der Landkreis Mayen-Koblenz hat zur Neuinstallation der Sirenenanlagen einen Rahmenvertrag ausgeschrieben, aus welchem Verbandsgemeinden / Städte die Leistungen der Demontage sowie auch der Neuinstallation von Dach/Mastsirene abrufen können.

 

Grundsätzlich sind die Kreisbehörden als Katastrophenschutzbehörden für die Warnung der Bevölkerung (ab einer Alarmstufe 4) zuständig. Aus diesem Grund fördert der Landkreis zusätzlich zum bestehenden Förderwesen des Landes und des Bundes die Sirenen mit je 5.400 €.

 

Die Verbandsgemeinden sind in den Alarmstufen 1-3 verpflichtet, entsprechende ereignisbezogene Warnungen der Bevölkerung durchzuführen (größere Unwetter Ereignisse, Stromausfälle, Chemikalienunfälle etc.). Hierfür ist derzeit neben den modularen Warnsystemen nur die Sirenenalarmierung als zuverlässig einzustufen.

 

Die neue Sirenenwarntechnologie bildet hierbei nicht nur einen Warn-/ Weckton ab, sondern ist mit einer Durchsagemöglichkeit ausgestattet.

 

Das Förderprogramm des Bundes sieht vor, dass ein Abruf der Förderung bis 31.12.2022 erfolgt sein muss. Nur dann kann eine Zuwendung von 10.500 €/ Sirene erfolgen.

 

Nach erster Erstellung einer Warnkarte werden für die Verbandsgemeinde Mendig 16 Sirenen benötigt. Eine genaue Ausleuchtung erfolgt durch das im Kreis-Rahmenvertrag ausgeschriebene Fachunternehmen vor Ort.

 

Die Modernisierungskosten für eine Dachsirene belaufen sich auf ca. 24.900 € inkl. Mehrwertsteuer. Für die Modernisierung einer Mastsirene ist von einem Kostenvolumen i.H.v. 28.560 € inkl. Mehrwertsteuer auszugehen. Sollte dieses Jahr ein Abruf aller Sirenen der Verbandsgemeinde Mendig erfolgen, stehen hier Fördermittel i.H.v. von 15.900 € pro Sirene bereit. Ob und in wieweit die Bundeförderung auch im kommenden Jahr aufgelegt wird, ist derzeit unklar.

 

Es ist daher beabsichtigt, die Auftragsvergabe noch im aktuellen Jahr zu vergeben. Ein Bau der Sirenenanlagen bzw. eine Kassenwirksamkeit der Ausgaben wird erst in 2023 erfolgen. Für das neue Haushaltsjahr sind im Haushaltsplanentwurf die Ausgaben so dann zu berücksichtigen.