Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) ist der Entwurf der Wirtschaftspläne nach Zuleitung an den Werkausschuss und die Verbandsversammlung, bis zu seiner Beschlussfassung, zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Wirtschaftspläne innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Wirtschaftspläne darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 02.11.2022. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 03.11.2022, 8:00 Uhr und endet am 16.11.2022, 16:00 Uhr.

 

Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.

 

Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.

                               Die Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.