Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22. Juli 1991 findet vor Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung statt.

 

Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und des Rechnungshofes einzuladen. Beigefügt sind der geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht und der Entwurf des Prüfungsberichtes.

 

In Vertretung des Rechnungshofes wurde die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zur Schlussbesprechung eingeladen.

 

Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH, Koblenz wird den Jahresabschluss in der Schlussbesprechung näher erläutern.