Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen vom 22. Juli 1991 findet vor Feststellung des Jahresabschlusses
über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem
Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung
statt.
Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und des
Rechnungshofes bzw. des Gemeindeprüfungsamtes einzuladen.
Beigefügt sind der geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der
Lagebericht und der Entwurf des Prüfungsberichtes.
In Vertretung des Rechnungshofes wurde das Gemeindeprüfungsamt bei der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Schlussbesprechung eingeladen.
Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner
GmbH, Koblenz wird den Jahresabschluss in der Schlussbesprechung näher
erläutern.