Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde vorberaten.

 

  1. Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 16.542,54 EUR soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

 

  1. Den über- und außerplanmäßigen Auszahlungen lt. Jahresabschluss 2021 wird nachträglich zugestimmt.

 

  1. Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

Der Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) sowie der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu führen.

 

Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319, Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.

 

Die Prüfung für das Jahr 2021 für den Betriebszweig „Wasserwerk“ erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH, Koblenz. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Schlussbesprechung gem. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 wird auf Top 1 verwiesen.

 

Den Mitgliedern des Werkausschusses und des Verbandsgemeinderates ist der Prüfungsbericht als Anlage beigefügt. Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH wird in der Sitzung den Jahresabschluss näher erläutern.

 

Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 9.493.369,17 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust in Höhe von 16.542,54 EUR aus.

 

Es wird empfohlen, den Verlust in Höhe von 16.542,54 EUR mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2021 erteilt.

Der Jahresabschluss sowie die Verwendung des Jahresgewinnes ist gem. Betriebssatzung durch den Verbandsgemeinderat zu beschließen und vom Werkausschuss vor zu beraten.