Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Wirtschaftspläne seit dem 01.07.2016, nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung, zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf des Wirtschaftsplanes innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig, und im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Vordereifel am 26./27.10.2022. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 28.10.2022, 8:00 Uhr und endet am 10.11.2022, 16:00 Uhr.

 

Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.

 

Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.

                               In diesem Fall werden die Unterlagen als Tischvorlage nachgereicht.