Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist zum 30.09.2022 ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.

 

Der Zwischenbericht wurde durch die Buchhaltung erstellt und ist als Anlage beigefügt.

Die Planansätze bei den Erträgen und Aufwendungen wurden alle eingehalten bzw. leicht überschritten.

 

Stand der Investitionsmaßnahmen lt. Vermögensplan 2022:

 

Befahrung Verbindungssammler

Maßnahme hat 2022 begonnen.

 

Planungskosten Erneuerung Pumpen & Motoren

Förderantrag ist gestellt. Bearbeitungszeitraum 8 Monate. Begin voraussichtlich III/2023

 

Erneuerung Rechenanlage und Sandklassierer

Ausschreibung ist veröffentlicht. Baubeginn voraussichtlich I/2023

 

Planungskosten Erneuerung Belüftung

Förderantrag ist gestellt. Bearbeitungszeitraum 8 Monate. Begin voraussichtlich III/2023

 

Planungskosten Klärschlammpresse

Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt.

 

Radlader

Die Maßnahme wurde 2022 fertiggestellt.

 

Klärschlammpresse/Lagerhalle

Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Beginn 2023. Maßnahme soll in 2023 abgeschlossen werden.

 

Betonsanierung Beckenränder Belebungsbecken 2.BA

Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Beginn 2023.

 

 

Erneuerung Dachfläche an der Schlammeindickung

Die Maßnahme wurde 2022 fertiggestellt.

 

Da im Gesamtvolumen die Ansätze der Investitionen und Aufwendungen unterschritten wurden, ist die Aufstellung eines Nachtragsplanes 2022 nicht erforderlich.

 

Eine Beschlussfassung zu dem Zwischenbericht ist nicht erforderlich.