Sitzung: 16.11.2022 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 961/020/2022
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen vom 22.07.1991 findet vor Feststellung des Jahresabschlusses über
die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem
Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung
statt.
Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie
der Rechnungshof bzw. das Gemeindeprüfungsamt einzuladen. Beigefügt sind der
geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht und der Entwurf
des Prüfberichtes.
In Vertretung des Rechnungshofes wurde das Gemeindeprüfungsamt bei der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Schlussbesprechung eingeladen.
Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner
GmbH, Koblenz, wird in der Schlussbesprechung den Jahresabschluss näher
erläutern.