Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gem. § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 findet vor Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung statt.

 

Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie der Rechnungshof bzw. das Gemeindeprüfungsamt einzuladen. Beigefügt sind der geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht und der Entwurf des Prüfberichtes.

 

In Vertretung des Rechnungshofes wurde das Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Schlussbesprechung eingeladen.

 

Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH, Koblenz, wird in der Schlussbesprechung den Jahresabschluss näher erläutern.