Sitzung: 03.11.2022 Rechnungsprüfungsausschuss Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/010/2022
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der
Verbandsversammlung:
- den
Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2021
festzustellen,
- dem
Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren
für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2021 zu erteilen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für den Forstzweckverband
Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2021 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 1.317,58 EUR ab und verschlechtert sich damit um
1.697,58 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Jahresüberschuss von
380,00 EUR ausgewiesen war.
Dies ist auf Mindererträge bei der
Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die
Verbandsmitglieder zurückzuführen. Hier wird seit dem Abrechnungsmonat Januar
2021 ein Stundensatz pro Arbeitsstunde der Waldarbeiter von 40,00 EUR zugrunde
gelegt, um der negativen Entwicklung der Finanzen des Forstzweckverbandes
entgegen zu steuern.
Der Stundensatz wird zukünftig regelmäßig
neu kalkuliert.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2022.
Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelüberschuss von
3.350,11 EUR aus. Dieser resultiert aus dem positiven Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen.
Durch den Finanzmittelüberschuss reduziert sich die zum 31.12.2020
bestehende Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde von 19.839,47 EUR auf
16.489,36 EUR.
Nach der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, welche durch
die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war für das Haushaltsjahr 2021 keine
Kreditaufnahme vorgesehen. Es erfolgten keine Übertragungen aus Vorjahren.
Zum 31.12.2019 bestand erstmals ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag“ von 6.677,91 EUR.
Es liegt somit eine buchmäßige Überschuldung vor, die unter dem
Aktivposten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen wird.
Der „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ erhöhte sich zum
31.12.2020 auf 12.982,81 EUR aufgrund des entstandenen Jahresfehlbetrages in
der Ergebnisrechnung.
Zum 31.12.2021 hat sich dieser Fehlbetrag aufgrund des
Jahresfehlbetrages 2021 nochmals um 1.317,58 EUR auf 14.300,39 EUR erhöht.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2021 sind dem Anhang und dem
Rechenschaftsbericht zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss in seiner
nicht-öffentlichen Sitzung am 03.11.2022 geprüft.