Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Bekanntermaßen hat die „ASG 3 – Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH“ das Land Rheinland-Pfalz wegen angeblich rechtswidriger Rundholzverkaufspraxis auf rund 121 Mio. EUR Schadensersatz verklagt.

Die vorgenannte Gesellschaft vertrat hierbei 18 Sägewerke, die ihre Ansprüche an das Unternehmen abgetreten haben.

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat daraufhin mehr als 1.000 Kommunen und Zweckverbänden sowie 100 privaten Waldbesitzenden den Streit verkündet.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat nunmehr mitgeteilt, dass das Landgericht Mainz gem. Urteil vom 07.10.2022 die vorgenannte Klage abgewiesen hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; von einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist auszugehen.

 

In der Urteilsbegründung gab das Landgericht Mainz an, dass die „ASG 3 – Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH“ nicht Inhaberin der Ansprüche sei, da die Abtretungen aufgrund von Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig sind.

Weiterhin habe die Rundholzvermarktung auf den seinerzeit geltenden gesetzlichen Regelungen des Landwaldgesetz beruht.

Darüber hinaus sei der Klägerin eine plausible Schadensdarlegung nicht gelungen.