Sitzung: 03.11.2022 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 963/018/2022
Sachverhalt:
Bekanntermaßen hat die „ASG 3 – Ausgleichsgesellschaft für die
Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH“ das Land Rheinland-Pfalz wegen angeblich
rechtswidriger Rundholzverkaufspraxis auf rund 121 Mio. EUR Schadensersatz
verklagt.
Die vorgenannte Gesellschaft vertrat hierbei 18 Sägewerke, die ihre
Ansprüche an das Unternehmen abgetreten haben.
Das Land Rheinland-Pfalz hat daraufhin mehr als 1.000 Kommunen und
Zweckverbänden sowie 100 privaten Waldbesitzenden den Streit verkündet.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat nunmehr mitgeteilt, dass
das Landgericht Mainz gem. Urteil vom 07.10.2022 die vorgenannte Klage
abgewiesen hat.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; von einem Berufungsverfahren vor dem
Oberlandesgericht Koblenz ist auszugehen.
In der Urteilsbegründung gab das Landgericht Mainz an, dass die „ASG 3 –
Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH“ nicht
Inhaberin der Ansprüche sei, da die Abtretungen aufgrund von Verstößen gegen
das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig sind.
Weiterhin habe die Rundholzvermarktung auf den seinerzeit geltenden
gesetzlichen Regelungen des Landwaldgesetz beruht.
Darüber hinaus sei der Klägerin eine plausible Schadensdarlegung nicht
gelungen.