Sitzung: 03.11.2022 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/011/2022
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Die Verbandsversammlung beschließt:
- den
Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2021
festzustellen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern,
letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird
Entlastung zum Jahresabschluss 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung
und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jörg Lempertz
Alfred Schomisch
Rudolf Wingender
Den Vorsitz
übernimmt Hans Peter Ammel.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für den Forstzweckverband
Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Er ist nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2021 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 1.317,58 EUR ab und verschlechtert sich damit um
1.697,58 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Jahresüberschuss von
380,00 EUR ausgewiesen war.
Dies ist auf Mindererträge bei der
Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die Verbandsmitglieder
zurückzuführen. Hier wird seit dem Abrechnungsmonat Januar 2021 ein Stundensatz
pro Arbeitsstunde der Waldarbeiter von 40,00 EUR zugrunde gelegt, um der
negativen Entwicklung der Finanzen des Forstzweckverbandes entgegen zu steuern.
Der Stundensatz wird zukünftig regelmäßig
neu kalkuliert.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2022.
Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelüberschuss von
3.350,11 EUR aus. Dieser resultiert aus dem positiven Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen.
Durch den Finanzmittelüberschuss reduziert sich die zum 31.12.2020
bestehende Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde von 19.839,47 EUR auf
16.489,36 EUR.
Nach der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, welche durch
die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war für das Haushaltsjahr 2021 keine
Kreditaufnahme vorgesehen. Es erfolgten keine Übertragungen aus Vorjahren.
Zum 31.12.2019 bestand erstmals ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag“ von 6.677,91 EUR. Es liegt somit eine buchmäßige Überschuldung vor,
die unter dem Aktivposten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“
ausgewiesen wird.
Der „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ erhöhte sich zum
31.12.2020 auf 12.982,81 EUR aufgrund des entstandenen Jahresfehlbetrages in
der Ergebnisrechnung.
Zum 31.12.2021 hat sich dieser Fehlbetrag aufgrund des
Jahresfehlbetrages 2021 nochmals um 1.317,58 EUR auf 14.300,39 EUR erhöht.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2021 sind dem Anhang und dem
Rechenschaftsbericht zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung eine Belegprüfung
vornehmen und in seiner öffentlichen Sitzung über den Jahresabschluss
beschließen.
Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Versammlung
berichten.