Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021

Die Verbandsversammlung beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2021 festzustellen,
  2. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. Entlastungserteilung

Dem Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2021 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jörg Lempertz

Alfred Schomisch

Rudolf Wingender

 

Den Vorsitz übernimmt Hans Peter Ammel.

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für den Forstzweckverband Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 1.317,58 EUR ab und verschlechtert sich damit um 1.697,58 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Jahresüberschuss von 380,00 EUR ausgewiesen war.

 

Dies ist auf Mindererträge bei der Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die Verbandsmitglieder zurückzuführen. Hier wird seit dem Abrechnungsmonat Januar 2021 ein Stundensatz pro Arbeitsstunde der Waldarbeiter von 40,00 EUR zugrunde gelegt, um der negativen Entwicklung der Finanzen des Forstzweckverbandes entgegen zu steuern.

Der Stundensatz wird zukünftig regelmäßig neu kalkuliert.

 

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2022.

 

Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelüberschuss von 3.350,11 EUR aus. Dieser resultiert aus dem positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen.

 

Durch den Finanzmittelüberschuss reduziert sich die zum 31.12.2020 bestehende Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde von 19.839,47 EUR auf 16.489,36 EUR.

 

Nach der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war für das Haushaltsjahr 2021 keine Kreditaufnahme vorgesehen. Es erfolgten keine Übertragungen aus Vorjahren.

 

Zum 31.12.2019 bestand erstmals ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ von 6.677,91 EUR. Es liegt somit eine buchmäßige Überschuldung vor, die unter dem Aktivposten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen wird.

 

Der „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ erhöhte sich zum 31.12.2020 auf 12.982,81 EUR aufgrund des entstandenen Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung.

Zum 31.12.2021 hat sich dieser Fehlbetrag aufgrund des Jahresfehlbetrages 2021 nochmals um 1.317,58 EUR auf 14.300,39 EUR erhöht.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2021 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung eine Belegprüfung vornehmen und in seiner öffentlichen Sitzung über den Jahresabschluss beschließen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Versammlung berichten.