Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Die Verbandsversammlung beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2020 festzustellen,
  2. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. Entlastungserteilung

Dem Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jörg Lempertz

Alfred Schomisch

Rudolf Wingender

 

Den Vorsitz übernimmt Hans Peter Ammel.

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für den Forstzweckverband Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 6.304,90 EUR ab und verschlechtert sich damit um 6.534,90 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Jahresüberschuss von 230,00 EUR ausgewiesen war.

 

Dies ist auf Mindererträge bei der Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die Verbandsmitglieder zurückzuführen. Hier wird seit dem Abrechnungsmonat August 2020 ein Stundensatz pro Arbeitsstunde der Waldarbeiter von 38,00 EUR zugrunde gelegt, um der negativen Entwicklung der Finanzen des Forstzweckverbandes entgegen zu steuern.

Der Stundensatz wird zukünftig regelmäßig neu kalkuliert.

 

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2021.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von 9.042,20 EUR aus. Dieser resultiert aus dem negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen.

 

Durch den Finanzmittelfehlbetrag erhöht sich die zum 31.12.2019 bestehende Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde von 10.797,27 EUR auf nunmehr 19.839,47 EUR.

 

Nach der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war für das Haushaltsjahr 2020 keine Kreditaufnahme vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2019 erfolgten keine Übertragungen.

 

Zum 31.12.2019 hatte sich ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ von 6.677,91 EUR entwickelt. Es liegt eine buchmäßige Überschuldung vor, die unter dem Aktivposten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen wird. Aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung von 6.304,90 EUR erhöht sich dieser auf 12.982,81 EUR.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung eine Belegprüfung vornehmen und in seiner öffentlichen Sitzung über den Jahresabschluss beschließen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Versammlung berichten.