Sitzung: 03.11.2022 Rechnungsprüfungsausschuss Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/007/2021
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der
Verbandsversammlung:
- den
Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2020
festzustellen,
- dem
Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren
für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2020 zu erteilen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für den Forstzweckverband
Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 6.304,90 EUR ab und verschlechtert sich damit um
6.534,90 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Jahresüberschuss von
230,00 EUR ausgewiesen war.
Dies ist auf Mindererträge bei der
Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die
Verbandsmitglieder zurückzuführen. Hier wird seit dem Abrechnungsmonat August
2020 ein Stundensatz pro Arbeitsstunde der Waldarbeiter von 38,00 EUR zugrunde
gelegt, um der negativen Entwicklung der Finanzen des Forstzweckverbandes
entgegen zu steuern.
Der Stundensatz wird zukünftig regelmäßig
neu kalkuliert.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2021.
Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
9.042,20 EUR aus. Dieser resultiert aus dem negativen Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen.
Durch den Finanzmittelfehlbetrag erhöht sich die zum 31.12.2019
bestehende Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde von 10.797,27 EUR auf
nunmehr 19.839,47 EUR.
Nach der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020, welche durch
die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war für das Haushaltsjahr 2020 keine
Kreditaufnahme vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2019 erfolgten keine
Übertragungen.
Zum 31.12.2019 hatte sich ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag“ von 6.677,91 EUR entwickelt. Es liegt eine buchmäßige Überschuldung
vor, die unter dem Aktivposten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“
ausgewiesen wird. Aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung von
6.304,90 EUR erhöht sich dieser auf 12.982,81 EUR.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht
zu entnehmen.