Sitzung: 28.09.2022 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/335/2022
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Der Verbandsgemeinderat beschließt
1.
den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum
31.12.2021 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,
2.
der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von
insgesamt 1.015.767,25 EUR (davon 225.290,76 EUR im
ordentlichen Bereich und 790.476,49 EUR im investiven Bereich) zuzustimmen und
3.
die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und
außerplanmäßigen Haushalts-überschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit
dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
2 |
2. Entlastungserteilung
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, soweit diese den
Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so
dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jörg Lempertz
Joachim Plitzko
Alexander Müller
Alfred Nett
Den Vorsitz übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied Bernd Merkler.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandsgemeinderats Mendig
berichtet von der Belegprüfung.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw.
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den
Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von
116.599,39 EUR ab und verbessert sich damit - unter Berücksichtigung der
Übertragungen aus dem Vorjahr - um 1.309.660,96 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 1.005.170,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere auf Minderaufwendungen bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen von 280.090 EUR, der Unterhaltung von Grundstücken und
Gebäuden mit 160.780 EUR (hauptsächlich bei der
Schulsport- und Mehrzweckhalle Rieden, dem Verwaltungsgebäude sowie im Bereich
der Gewässer 3. Ordnung), im
Bereich der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern mit 161.690 EUR (Digitalpakt Schulen, EDV), bei
den Aufwendungen für Dienstleistungen i. H. v. 98.680 EUR (u. a. Herstellung von Ausweisen/Pässen, Dozentenhonorare
Volkshochschule, Anerkennung der Felsenkeller als Weltkulturerbe), im Bereich der Datenverarbeitung mit 102.830
EUR (Fachanwendungen, Bürgerportal Kreisprojekt,
Weiterentwicklung soz. Medien, Umsetzung OZG, Planung, Betrieb und Entwicklung
Hard- und Software) und bei den
sonst. Geschäftsaufwendungen mit 72.000 EUR (z.
B. Veranstaltungen wie Walderlebnistag, Verbandsgemeindefußballturnier konnten
nicht durchgeführt werden) zurückzuführen.
Mehraufwendungen entstanden insbesondere im Bereich der sozialen
Sicherung (178.670 EUR). Demgegenüber stehen Mehrerträge aus der
sozialen Sicherung (193.890 EUR).
Mindererträge sind im Wesentlichen im Bereich der Vergnügungssteuer (74.080 EUR) aufgrund der
Corona-Pandemie entstanden. Weiterhin wurden Landeszuweisungen aus dem
Digitalpakt nicht vereinnahmt, da die Maßnahmen nicht zur Ausführung kamen (155.400 EUR).
Mehrerträge sind u. a. aus der Auflösung von Rückstellungen von 289.430
EUR (insb. Pensions- und Beihilferückstellungen), der Umlageerstattung vom Zweckverband
Konversion Flugplatz Mendig (93.570 EUR; Abrechnung 2020
und Abschlag 2021) sowie aus den
Sachkostenerstattungen für das Projekt UNESCO-Weltkulturerbe und bei den
Personalkostenerstattungen für die Kita-Sozialarbeit (gesamt 83.680 EUR) zu
verzeichnen.
Da seit dem Jahresabschluss 2019 die sogenannte „Spiegelbildmethode“
nicht mehr zur Anwendung kommt, entfallen die Buchungen über Gewinne oder
Verluste des Eigenbetriebes.
Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder
Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von
erheblichem Umfang.
Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 1.494.034,99 EUR aus, wobei
a)
ein
Überschuss mit 403.538,25 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen und
b)
ein
Fehlbetrag von 51.976,62 EUR bei den durchlaufenden Geldern,
c)
ein
Fehlbetrag von 1.504.648,00 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
weiterhin
d)
ein
Fehlbetrag mit 340.948,62 EUR bei den Investitionskrediten aufgrund geleisteten
planmäßigen Tilgungsleistungen entstand.
Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss der
Ergebnisrechnung auf nunmehr 11.105.467,40 EUR.
Die Haushaltssatzung 2021, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt
wurde, sah für das Jahr 2021 keine Aufnahme eines Investitionskredits vor. Im
Haushaltsjahr 2021 erfolgte eine Umschuldung von 333.228,34 EUR.
Gem. § 17 GemHVO werden Haushaltsmittel i. H. v. insgesamt 1.015.767,25 EUR (davon
225.290,76 EUR im ordentlichen Bereich und 790.476,49 EUR im investiven
Bereich) in das Jahr 2022
übertragen.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2021 sind dem Anhang und dem
Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner
nichtöffentlichen Sitzung und die Beschlussfassung zu Prüfung des
Jahresabschlusses in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2022 vorgenommen. Der
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Ergebnis in der Sitzung
des Rates vorstellen.