Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Person Herr Lempertz vor, sodass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.
Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Herr Plitzko.
Sachverhalt:
Durch
das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und
nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18. November 2020 wurde § 119 des
Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz (LBG) neu gefasst.
Auf
Grund der seit dem 24.11.2020 geltenden Regelung des § 119 Abs. 3 LBG müssen
die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit bis zum 01. April eines
jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft
über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes
ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch
erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr berichten.
Dies
gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten
und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Die
Ausführungen sind in die Niederschrift über die Sitzung aufzunehmen. Dieser
Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der
Verbandsgemeinde Mendig zu veröffentlichen.
Die
Nebentätigkeiten und Ehrenämter werden jährlich gemäß § 83 Abs. 1 i.V.m. § 125 Abs. 2 Nr. 6 des LBG gegenüber
der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde angezeigt; zugleich wird um
Genehmigung für die genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten gebeten.
Die
Genehmigung erfolgt gemäß § 19 Abs. 2 LBG in Abweichung von § 85 Abs. 1 Satz 1
LBG bei Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit für die Dauer eines
Jahres (in den übrigen Fällen beträgt die Frist drei Jahre).
Im Jahr 2020
wurden die nachstehenden Nebentätigkeiten bzw. öffentlichen Ehrenämter
ausgeübt:
Öffentliche Ehrenämter
- Verbandsvorsteher Zweckverband
„Konversion Flugplatz Mendig“
- Verbandsvorsteher Zweckverband
„Zentralkläranlage Mendig“
- Verbandsvorsteher Fremdenverkehrszweckverband
Riedener Mühlen
- Stellvertretender Verbandsvorsteher
Zweckverband „Ferienregion-Laacher-See“
- Stellvertretender Verbandsvorsteher
Zweckverband Waldsee Rieden
- Stellvertretender Verbandsvorsteher
Abwasserzweckverband „Oberes Nettetal“
- Stellvertretender Verbandsvorsteher des
Zweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel-Touristik
- Mitglied im Kreistag des Landkreises
Mayen-Koblenz
- Mitglied im Kreisausschuss
- Mitglied im Sozial- und
Gesundheitsausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz
- Mitglied im Zukunftsausschuss
- Stellvertretendes Mitglied im
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz
- Stellvertretendes Mitglied im Beirat
für Naturschutz des Landkreises Mayen-Koblenz
- Stellvertretendes Mitglied im
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Mayen
- Mitglied im Verwaltungsausschuss der
Rhein-Mosel-Eifel-Touristik
- Stellvertretendes Mitglied in der
Planungsgemeinschaft Mittelrhein
- Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss
für Verfassung, Verwaltung und Europa (VVE) des GStB Rheinland-Pfalz
- Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Personal und
Organisation (APO) des GStB Rheinland-Pfalz
- Mitglied in der Kreisgruppe GStB der hauptamtlichen Bürgermeister
Mayen-Koblenz
- Mitglied im Aufsichtsrat der WFG am Mittelrhein mbH
- Mitglied in der Gesellschafterversammlung des
Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
- Mitglied im Aufsichtsrat der Vulkanpark GmbH.
Nebentätigkeiten
- Mitglied im Vorstand der Sterbekasse
des Kreisfeuerwehrverbandes Mayen-Koblenz
- Mitglied im Regionalbeirat Koblenz/Rheinhessen der
GVV-Kommunalversicherung VVaG
- Mitglied im Kommunalbeirat der RWE AG
- Mitglied im Regionalbeirat der Energieversorgung Mittelrhein AG.