Sitzung: 24.03.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/109/2021
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat stimmt der Gewährung einer freiwilligen
Festbetragsförderung in Höhe 25.000 EUR für die Sanierung des Kunstrasenplatzes
in Mendig, Brauerstraße, zu.
Künftige
Sportplatzsanierungen in anderen Orten der VG erhalten im gleichen prozentualen
Verhältnis (= 7 % der Bausumme) einen Kostenzuschuss der VG, soweit ihre
Sanierungsmaßnahme in der Sportanlagenprojektförderung von Land und Kreis
anerkannt wird.
Der durch die
heutige Zuschussbewilligung bei der maßgeblichen Buchungsstelle
421101.012100.25.13 entstehenden außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe
von 25.000 EUR wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
21 |
Ablehnung |
2 |
Stimmenenthaltungen |
3 |
Sachverhalt:
Im Jahre 2009
konnte der SV Eintracht Mendig eine umfangreiche Sanierung seiner
vereins-eigenen Sportplatzanlage an der Brauerstraße in Form eines
Kunstrasenplatzes verwirklichen.
Gemeinsam mit den Aufwendungen für ein neues Sportlerheim wurden an der
Brauerstraße in Mendig insgesamt rund 900.000 EUR investiert. Dabei erhielt der
Verein Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz und des Landkreises
Mayen-Koblenz. Auch die Stadt Mendig brachte sich hier mit umfangreichen
Kostenzuschüssen ein.
Kurz nach Ablauf
der Gewährleistungsfrist zeigten sich im Sommer 2016 erste Probleme mit dem
verwendeten TPE-Granulat. Das seinerzeit allseits empfohlene und am Markt sich
durchsetzende grüne Granulat verklebte. Es bildeten sich insbesondere in den
heißen Sommermonaten Klumpen, die den Platz zunehmend unbespielbar machten. Ein
eingeschaltetes Ingenieurbüro prognostizierte dem Platz damals noch eine Rest-Bespielbarkeit
bis etwa Herbst 2017.
Da also bereits
Ende 2016 erkennbar war, dass nur durch einen Austausch von Granulat und
Kunstrasen eine dauerhafte Bespielbarkeit des vereinseigenen Sportplatzes
erreicht werden könnte, wurde Anfang 2017 ein Ortstermin unter Beteiligung von
Vertretern zahlreicher Institutionen durchgeführt. Bereits hier zeigte sich die
Situation, dass alle Lösungen zur möglichen Finanzierung einer Platzsanierung
letztlich entscheidend von einer wohlwollenden Beurteilung und auch einer
Förderzusage des Ref. „Sportförderung“ der ADD abhängig ist.
Und so lehnte der
damalige Leiter dieser ADD-Förderstelle, Erich Serger, die Förderung einer
umgehenden Sanierung des Kunstrasenplatzes in Mendig zum damaligen Zeitpunkt
ab. Grund hierfür waren die in den Zuwendungsrichtlinien des Landes
festgesetzten Förderintervalle, die bei Kunstrasenplätzen mit 20 Jahren
festgelegt sind. Laut Serger erschien es unmöglich, für einen erst grade 7
Jahre alten Platz eine erneute Landesförderung in Aussicht zu stellen. Den
Vereinen wurde von Serger auferlegt, durch halbjährliche
Intensivpflegemaßnahmen seitens eines Fachunternehmens den Kunstrasenplatz
zumindest bis ins Jahr 2019 „hinüber zu retten“, um dann u.U. im Wege einer
Ausnahmeentscheidung für den dann 10 Jahre alten Platz eine erneute und
frühzeitige Bewilligung von Landes- und Kreismitteln für eine umfassende
Sanierung zu ermöglichen.
Mit den besagten
halbjährlichen Intensivpflegemaßnahmen und in Eigenleistung durchgeführten,
massiven Einbringungen von Quarzsand konnte es letztlich erreicht werden, dass
der Platz noch bis ins Jahr 2020 (wenn auch mit qualitativen Einschränkungen)
bespielt werden konnte.
Alle am bisherigen
Verfahren beteiligten Dienststellen und Vereinigungen waren sich Mitte des
Jahres 2020 im Grunde einig, dass eine Sanierung des Kunstrasenplatzes an der
Brauerstraße nicht länger hinausgeschoben werden kann, da ansonsten eine
Unbespielbarkeit des Platzes droht. Um die Bemühungen um eine Förderung der
Sanierungsmaßnahme zu unterstützen, wendeten sich die Bürgermeister der Stadt
Mendig und der Verbandsgemeinde Mendig in einem gemeinsamen Schreiben an die
ADD und auch an die Kreisverwaltung und setzen sich vehement für eine
seinerzeit im Grunde versprochene Förderzusage von Land und Kreis ein. Kopie
dieses gemeinsamen Bürgermeister-Schreibens ist dieser Vorlage beigefügt.
Nachdem der
Sportausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz in seiner Sitzung am 10.09.2020
die Kunstrasenplatz-Sanierung in Mendig als Nr. 1 seiner Prioritätenliste zur
Sportanlagenförderung für 2021 gesetzt hatte, ging am 17.12.2020 die Zusage der
ADD ein, wonach für das Jahr 2021 ausnahmsweise eine Landeszuwendung (max.
80.000 EUR als Pauschalbetrag) in Aussicht gestellt werden könne.
Da derartige
Förderzusagen des Landes unmittelbar eine parallele Zuschussbeteiligung des
Landkreises verlangen, gehen wir nach unseren Erfahrungen von einem
Zuwendungsbetrag des Kreises von max. 32.000 EUR aus.
Mit der
Inaussichtstellung der Zuwendungsbeträge von Land und Kreis stellt sich die Frage
der Gesamtfinanzierung der Sportplatzsanierung.
Seit wenigen Tagen
liegen der Verwaltung die Zahlen der voraussichtlichen Kosten vor. Danach ist
hier einschließlich der Honorarkosten des vorgesehenen Ingenieurbüros mit einem
Kostenaufwand von rund 354.000 EUR rechnen. Bei diesem immens hohen Betrag ist
es nachvollziehbar, dass die betroffenen Vereine nicht in der Lage sind, den
Großteil des notwendigen Invests alleine zu stemmen.
An dieser Stelle
erfolgt der Hinweis, dass sich die Stadt Mendig als Wohnsitzgemeinde an der
Finanzierung der Sanierungsmaßnahme angemessen beteiligen wird. Hier wird
derzeit eine städtische Zuwendung von 88.000 EUR laut Haushaltsplanentwurf 2021
genannt. Die endgültige Beratung und Entscheidung über die Kostenbeteiligung
der Stadt Mendig erfolgt, wenn die Zahlen aus dem vorzulegenden
Zuwendungsantrag für Land und Kreis vorliegen, in dem letztlich die konkreten
Kosten der Sanierungsmaßnahme und die dazu vorhandene Finanzierungslücke
enthalten sind.
Die Eigentum
tragenden Vereine sind an die Verbandsgemeinde mit der Bitte herangetreten,
sich mit einer freiwilligen Förderung an der Sanierung des Sportplatzes zu
beteiligen.
Als Grund wird
dabei u.a. die regelmäßige Nutzung des Sportplatzes durch die Schülerinnen und
Schüler der Grundschule Mendig genannt.
Zudem wird darauf
hingewiesen, dass der Fußballplatz an der Brauerstraße in den letzten Jahren
sich eine sportliche Bedeutung und ein sportliches Angebot erarbeitet hat,
welches über den örtlichen Bedarf in der Stadt Mendig weit hinausgeht.
Dabei ist
insbesondere auf die 23 Fußballmannschaften im Senioren- und Jugendbereich
hinzuweisen, in denen inzwischen auch sehr viele junge Sportler aus den
umliegenden Orten (hier insbesondere aus Thür und Bell) kicken.
Im Gespräch der
Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden am 03.02.2021 wurde eine
Zuschussgewährung seitens der VG von 25.000 EUR als Festbetrag thematisiert.
Es wurde dort
letztlich auch noch vereinbart, über diese Angelegenheit, nach internen
Vorberatungen in den Fraktionen, abschließend in der
Verbandsgemeinderatssitzung am 24.03.2020 zu beraten und zu beschließen.
Eine ausdrückliche
Rückmeldung über das Ergebnis der Fraktions-Vorberatungen ging hier per Mail
von der CDU-Fraktion ein. Die übrigen Fraktionen teilten ihre grundsätzliche
Zustimmung im Rahmen von Telefonaten mit.
In diesem
Zusammenhang wird von der CDU-Fraktion neben einer Zustimmung zu diesem
freiwilligen Kostenzuschuss ein erweiterter Beschluss vorgeschlagen.
Danach sollten
künftige Sportplatzsanierungen in den anderen Orten unserer Verbandsgemeinde im
gleichen prozentualen Verhältnis (= 1/12 der Bausumme) einen Kostenzuschuss von
der VG erhalten, soweit die jeweilige Sanierungsmaßnahme in der
Projektförderung von Land und Kreis anerkannt werden.