Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Gewährung einer freiwilligen Festbetragsförderung in Höhe 25.000 EUR für die Sanierung des Kunstrasenplatzes in Mendig, Brauerstraße, zu.

 

Künftige Sportplatzsanierungen in anderen Orten der VG erhalten im gleichen prozentualen Verhältnis (= 7 % der Bausumme) einen Kostenzuschuss der VG, soweit ihre Sanierungsmaßnahme in der Sportanlagenprojektförderung von Land und Kreis anerkannt wird.

 

Der durch die heutige Zuschussbewilligung bei der maßgeblichen Buchungsstelle 421101.012100.25.13 entstehenden außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 25.000 EUR wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

21

Ablehnung

2

Stimmenenthaltungen

3

 

 


Sachverhalt:

Im Jahre 2009 konnte der SV Eintracht Mendig eine umfangreiche Sanierung seiner vereins-eigenen Sportplatzanlage an der Brauerstraße in Form eines Kunstrasenplatzes verwirklichen.  Gemeinsam mit den Aufwendungen für ein neues Sportlerheim wurden an der Brauerstraße in Mendig insgesamt rund 900.000 EUR investiert. Dabei erhielt der Verein Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz und des Landkreises Mayen-Koblenz. Auch die Stadt Mendig brachte sich hier mit umfangreichen Kostenzuschüssen ein.

Kurz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zeigten sich im Sommer 2016 erste Probleme mit dem verwendeten TPE-Granulat. Das seinerzeit allseits empfohlene und am Markt sich durchsetzende grüne Granulat verklebte. Es bildeten sich insbesondere in den heißen Sommermonaten Klumpen, die den Platz zunehmend unbespielbar machten. Ein eingeschaltetes Ingenieurbüro prognostizierte dem Platz damals noch eine Rest-Bespielbarkeit bis etwa Herbst 2017.

Da also bereits Ende 2016 erkennbar war, dass nur durch einen Austausch von Granulat und Kunstrasen eine dauerhafte Bespielbarkeit des vereinseigenen Sportplatzes erreicht werden könnte, wurde Anfang 2017 ein Ortstermin unter Beteiligung von Vertretern zahlreicher Institutionen durchgeführt. Bereits hier zeigte sich die Situation, dass alle Lösungen zur möglichen Finanzierung einer Platzsanierung letztlich entscheidend von einer wohlwollenden Beurteilung und auch einer Förderzusage des Ref. „Sportförderung“ der ADD abhängig ist.

Und so lehnte der damalige Leiter dieser ADD-Förderstelle, Erich Serger, die Förderung einer umgehenden Sanierung des Kunstrasenplatzes in Mendig zum damaligen Zeitpunkt ab. Grund hierfür waren die in den Zuwendungsrichtlinien des Landes festgesetzten Förderintervalle, die bei Kunstrasenplätzen mit 20 Jahren festgelegt sind. Laut Serger erschien es unmöglich, für einen erst grade 7 Jahre alten Platz eine erneute Landesförderung in Aussicht zu stellen. Den Vereinen wurde von Serger auferlegt, durch halbjährliche Intensivpflegemaßnahmen seitens eines Fachunternehmens den Kunstrasenplatz zumindest bis ins Jahr 2019 „hinüber zu retten“, um dann u.U. im Wege einer Ausnahmeentscheidung für den dann 10 Jahre alten Platz eine erneute und frühzeitige Bewilligung von Landes- und Kreismitteln für eine umfassende Sanierung zu ermöglichen.

Mit den besagten halbjährlichen Intensivpflegemaßnahmen und in Eigenleistung durchgeführten, massiven Einbringungen von Quarzsand konnte es letztlich erreicht werden, dass der Platz noch bis ins Jahr 2020 (wenn auch mit qualitativen Einschränkungen) bespielt werden konnte.

 

Alle am bisherigen Verfahren beteiligten Dienststellen und Vereinigungen waren sich Mitte des Jahres 2020 im Grunde einig, dass eine Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Brauerstraße nicht länger hinausgeschoben werden kann, da ansonsten eine Unbespielbarkeit des Platzes droht. Um die Bemühungen um eine Förderung der Sanierungsmaßnahme zu unterstützen, wendeten sich die Bürgermeister der Stadt Mendig und der Verbandsgemeinde Mendig in einem gemeinsamen Schreiben an die ADD und auch an die Kreisverwaltung und setzen sich vehement für eine seinerzeit im Grunde versprochene Förderzusage von Land und Kreis ein. Kopie dieses gemeinsamen Bürgermeister-Schreibens ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Nachdem der Sportausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Kunstrasenplatz-Sanierung in Mendig als Nr. 1 seiner Prioritätenliste zur Sportanlagenförderung für 2021 gesetzt hatte, ging am 17.12.2020 die Zusage der ADD ein, wonach für das Jahr 2021 ausnahmsweise eine Landeszuwendung (max. 80.000 EUR als Pauschalbetrag) in Aussicht gestellt werden könne.

Da derartige Förderzusagen des Landes unmittelbar eine parallele Zuschussbeteiligung des Landkreises verlangen, gehen wir nach unseren Erfahrungen von einem Zuwendungsbetrag des Kreises von max. 32.000 EUR aus.

 

Mit der Inaussichtstellung der Zuwendungsbeträge von Land und Kreis stellt sich die Frage der Gesamtfinanzierung der Sportplatzsanierung.

Seit wenigen Tagen liegen der Verwaltung die Zahlen der voraussichtlichen Kosten vor. Danach ist hier einschließlich der Honorarkosten des vorgesehenen Ingenieurbüros mit einem Kostenaufwand von rund 354.000 EUR rechnen. Bei diesem immens hohen Betrag ist es nachvollziehbar, dass die betroffenen Vereine nicht in der Lage sind, den Großteil des notwendigen Invests alleine zu stemmen.

 

An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass sich die Stadt Mendig als Wohnsitzgemeinde an der Finanzierung der Sanierungsmaßnahme angemessen beteiligen wird. Hier wird derzeit eine städtische Zuwendung von 88.000 EUR laut Haushaltsplanentwurf 2021 genannt. Die endgültige Beratung und Entscheidung über die Kostenbeteiligung der Stadt Mendig erfolgt, wenn die Zahlen aus dem vorzulegenden Zuwendungsantrag für Land und Kreis vorliegen, in dem letztlich die konkreten Kosten der Sanierungsmaßnahme und die dazu vorhandene Finanzierungslücke enthalten sind.

 

Die Eigentum tragenden Vereine sind an die Verbandsgemeinde mit der Bitte herangetreten, sich mit einer freiwilligen Förderung an der Sanierung des Sportplatzes zu beteiligen.

Als Grund wird dabei u.a. die regelmäßige Nutzung des Sportplatzes durch die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Mendig genannt.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Fußballplatz an der Brauerstraße in den letzten Jahren sich eine sportliche Bedeutung und ein sportliches Angebot erarbeitet hat, welches über den örtlichen Bedarf in der Stadt Mendig weit hinausgeht.

Dabei ist insbesondere auf die 23 Fußballmannschaften im Senioren- und Jugendbereich hinzuweisen, in denen inzwischen auch sehr viele junge Sportler aus den umliegenden Orten (hier insbesondere aus Thür und Bell) kicken.

Im Gespräch der Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden am 03.02.2021 wurde eine Zuschussgewährung seitens der VG von 25.000 EUR als Festbetrag thematisiert.

Es wurde dort letztlich auch noch vereinbart, über diese Angelegenheit, nach internen Vorberatungen in den Fraktionen, abschließend in der Verbandsgemeinderatssitzung am 24.03.2020 zu beraten und zu beschließen.

 

Eine ausdrückliche Rückmeldung über das Ergebnis der Fraktions-Vorberatungen ging hier per Mail von der CDU-Fraktion ein. Die übrigen Fraktionen teilten ihre grundsätzliche Zustimmung im Rahmen von Telefonaten mit.

 

In diesem Zusammenhang wird von der CDU-Fraktion neben einer Zustimmung zu diesem freiwilligen Kostenzuschuss ein erweiterter Beschluss vorgeschlagen.

Danach sollten künftige Sportplatzsanierungen in den anderen Orten unserer Verbandsgemeinde im gleichen prozentualen Verhältnis (= 1/12 der Bausumme) einen Kostenzuschuss von der VG erhalten, soweit die jeweilige Sanierungsmaßnahme in der Projektförderung von Land und Kreis anerkannt werden.