Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Mendig, unter Abänderung der Hauptsatzung ab dem 01.04.2021.

Für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 erhalten die besagten Feuerwehr-Funktioner eine rückwirkende Erhöhung ihrer bisherigen monatlichen Entschädigungssätze um 15 %.

 

Die bislang bei den Aufwandsentschädigungen nicht berücksichtigten stv. Wehrführer erhalten für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 die Hälfte des bisherigen Entschädigungssatzes ihres örtlichen Wehrführers, plus einer rückwirkenden Erhöhung von 15 % dieses hälftigen Satzes.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegt für folgende Person vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat:

Alexander Reuter

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß GVBl. S.677 vom 11.12.2020 sieht die Zehnte Landesverordnung eine Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 04.12.2020 vor.

Darin werden die Grundbeträge der Aufwandsentschädigungen der Wehrleiter, Wehrführer und deren Stellvertreter sowie der Personengruppe, die besondere Aufgaben der Feuerwehrtätigkeit wahrnehmen (u.a. Jugendfeuerwehrwarte, Gerätewarte etc.) angepasst u. erhöht.

 

Für den Personenkreis der stellvertretenden Wehrführer und den Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale werden erstmals Aufwandsentschädigungen berücksichtigt.

 

Die Verbandsgemeinde begrüßt sowohl die Anhebung der Aufwandsentschädigungen, als auch die Erweiterung des Empfängerkreises, da die Wehren immer stärker werdende Herausforderungen abzuwickeln haben, deren Verantwortlichkeit stetig steigt und das Ehrenamt gerade in diesen Führungsfunktion besonders gefordert ist.

 

 

Die Angelegenheit wurde bereits im Gespräch der Beigeordneten und Fraktions-vorsitzenden am 03.02.2021 thematisiert. Dabei wurde eine abermalige Beratung in den Fraktionen und eine anschließende Behandlung im Beigeordnetengespräch am 03.03.2021 bzw. in der jetzt angesetzten Sitzung des Verbandsgemeinderats vereinbart.

 

 

Im Beigeordnetengespräch am 03.02.2021 wurde eine Angleichung der Entschädigungssätze zwischen den Verbandsgemeinden Pellenz und Mendig diskutiert, die in ihren Einwohnerstrukturen, Feuerwehrstrukturen und Feuerwehreinsatzstrukturen recht ähnlich sind.

 

Die entsprechenden Vergleiche wurden seitens der Verwaltung angestellt und sind in die Aufstellung auf der nächsten Seite dieser Beschlussvorlage eingeflossen. Auch eine grds. Abstimmung mit dem Wehrleiter ist erfolgt.

 

 

 

Funktion

Festsetzung  bislang VG Mendig

Empfohlene Sätze lt. neuer FeuerwEntschV  RP

VG

Pellenz

(Beschluss- vorschlag)

VG

Mendig

(Beschluss- vorschlag)

Wehrleiter

300,00 €

195,85 - 509,09 €

427,66 €

427,66 €

stv. Wehrleiter

150,00 €

97,93 - 254,55 €

213,83 €

213,83 €

Wehrführer Stützpunktwehr

120,00 €

39,41 - 156,76 €

156,76 €

156,76 €

Wehrführer Ortswehren

80,00 €

39,41 - 156,76 €

105,09 €

105,09 €

stv. Wehrführer Stützpunktwehr

0,00 €

19,71 - 78,38 €

78,38 €

78,38 €

stv. WF  Ortswehren

0,00 €

19,71 - 78,38 €

52,54 €

52,54 €

Leiter Feuerwehreinsatzzentrale

50,00 €

nach Aufwand

122,19 €

122,19 €

Alarm- u. Einsatzplaner

64,10 €

78,42 - 195,85 €

122,19 €

122,19 €

Gerätewart Stützpunktwehr

(bei Pellenz  = „größere Wehren“)

80,00 €

16,17 - 195,85 €

122,19 €

122,19 €

Gerätewarte Ortswehren

(bei Pellenz = „kleinere Wehren“)

50,00 €

16,17 - 195,85 €

73,31 €

73,31 €

Schlauchwart

50,00 €

16,17 - 195,85 €

Aufgabe wird von den Gerätewarten mit übernommen

73,31 €

Atemschutzgerätewart

90,00 €

16,17 - 195,85 €

122,19 €

122,19 €

Jugendwarte  einheitlich

50,00 €

39,41 €

75,72 €

= zusätzliche Gerätewarte

für die Ausrüstung der Jugendfeuerwehren

75,72 €

= zusätzliche Gerätewarte

für die Ausrüstung der Jugendfeuerwehren

 

 

Abschließend empfiehlt die Fachabteilung, die neuen Grundbeträge in die Hauptsatzung aufzunehmen und diese ab dem 01.04.2021 zu gewähren.

 

Für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 sollte den besagten Feuerwehr-Funktionern eine rückwirkende Erhöhung ihrer bisherigen Entschädigungssätze um 15 % gewährt werden.

 

Den bislang bei den Aufwandsentschädigungen nicht berücksichtigten stellvertretenden Wehrführer könnte für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 der hälftige Entschädigungs-satz des jeweiligen Wehrführers, plus einer rückwirkenden Erhöhung von 15 % dieses hälftigen Satzes gezahlt werden.

 

Im letzten Gespräch der Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden am 03.03.2021 wurde den vorgeschlagenen, u. mit der Verbandsgemeinde Pellenz abgestimmten, Grundbeträgen und der geschilderten zeitlichen Vorgehensweise einheitlich zugestimmt.

 

Der jährliche Beitrag für die Aufwandsentschädigung würde sich danach von bislang 21.169,20 EUR auf 32.815,80 EUR erhöhen.