Sitzung: 24.03.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/101/2021
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt, die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für
die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Mendig, unter Abänderung der
Hauptsatzung ab dem 01.04.2021.
Für den Zeitraum
01.01.2020 bis 31.03.2021 erhalten die besagten Feuerwehr-Funktioner eine
rückwirkende Erhöhung ihrer bisherigen monatlichen Entschädigungssätze um 15 %.
Die bislang bei den
Aufwandsentschädigungen nicht berücksichtigten stv. Wehrführer erhalten für den
Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 die Hälfte des bisherigen
Entschädigungssatzes ihres örtlichen Wehrführers, plus einer rückwirkenden
Erhöhung von 15 % dieses hälftigen Satzes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegt für folgende Person vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat:
Alexander Reuter
Sachverhalt:
Gemäß GVBl. S.677
vom 11.12.2020 sieht die Zehnte Landesverordnung eine Änderung der
Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 04.12.2020 vor.
Darin werden die
Grundbeträge der Aufwandsentschädigungen der Wehrleiter, Wehrführer und deren
Stellvertreter sowie der Personengruppe, die besondere Aufgaben der
Feuerwehrtätigkeit wahrnehmen (u.a. Jugendfeuerwehrwarte, Gerätewarte etc.)
angepasst u. erhöht.
Für den
Personenkreis der stellvertretenden Wehrführer und den Leiter der
Feuerwehreinsatzzentrale werden erstmals Aufwandsentschädigungen
berücksichtigt.
Die
Verbandsgemeinde begrüßt sowohl die Anhebung der Aufwandsentschädigungen, als
auch die Erweiterung des Empfängerkreises, da die Wehren immer stärker werdende
Herausforderungen abzuwickeln haben, deren Verantwortlichkeit stetig steigt und
das Ehrenamt gerade in diesen Führungsfunktion besonders gefordert ist.
Die Angelegenheit
wurde bereits im Gespräch der Beigeordneten und Fraktions-vorsitzenden am
03.02.2021 thematisiert. Dabei wurde eine abermalige Beratung in den Fraktionen
und eine anschließende Behandlung im Beigeordnetengespräch am 03.03.2021 bzw.
in der jetzt angesetzten Sitzung des Verbandsgemeinderats vereinbart.
Im
Beigeordnetengespräch am 03.02.2021 wurde eine Angleichung der Entschädigungssätze
zwischen den Verbandsgemeinden Pellenz und Mendig diskutiert, die in ihren
Einwohnerstrukturen, Feuerwehrstrukturen und Feuerwehreinsatzstrukturen recht
ähnlich sind.
Die entsprechenden
Vergleiche wurden seitens der Verwaltung angestellt und sind in die Aufstellung
auf der nächsten Seite dieser Beschlussvorlage eingeflossen. Auch eine grds.
Abstimmung mit dem Wehrleiter ist erfolgt.
Funktion |
Festsetzung
bislang VG Mendig |
Empfohlene Sätze lt. neuer FeuerwEntschV RP |
VG Pellenz (Beschluss- vorschlag) |
VG Mendig (Beschluss- vorschlag) |
Wehrleiter |
300,00 € |
195,85 - 509,09 € |
427,66 € |
427,66 € |
stv. Wehrleiter |
150,00 € |
97,93 - 254,55 € |
213,83 € |
213,83 € |
Wehrführer Stützpunktwehr |
120,00 € |
39,41 - 156,76 € |
156,76 € |
156,76 € |
Wehrführer Ortswehren |
80,00 € |
39,41 - 156,76 € |
105,09 € |
105,09 € |
stv. Wehrführer Stützpunktwehr |
0,00 € |
19,71 - 78,38 € |
78,38 € |
78,38 € |
stv. WF Ortswehren |
0,00 € |
19,71 - 78,38 € |
52,54 € |
52,54 € |
Leiter Feuerwehreinsatzzentrale |
50,00 € |
nach Aufwand |
122,19 € |
122,19 € |
Alarm- u. Einsatzplaner |
64,10 € |
78,42 - 195,85 € |
122,19 € |
122,19 € |
Gerätewart Stützpunktwehr (bei Pellenz = „größere Wehren“) |
80,00 € |
16,17 - 195,85 € |
122,19 € |
122,19 € |
Gerätewarte Ortswehren (bei Pellenz = „kleinere
Wehren“) |
50,00 € |
16,17 - 195,85 € |
73,31 € |
73,31 € |
Schlauchwart |
50,00 € |
16,17 - 195,85 € |
Aufgabe wird von den Gerätewarten mit übernommen |
73,31 € |
Atemschutzgerätewart |
90,00 € |
16,17 - 195,85 € |
122,19 € |
122,19 € |
Jugendwarte einheitlich |
50,00 € |
39,41 € |
75,72 € = zusätzliche Gerätewarte für die Ausrüstung der Jugendfeuerwehren |
75,72 € = zusätzliche Gerätewarte für die Ausrüstung der Jugendfeuerwehren |
Abschließend
empfiehlt die Fachabteilung, die neuen Grundbeträge in die Hauptsatzung
aufzunehmen und diese ab dem 01.04.2021 zu gewähren.
Für den Zeitraum
01.01.2020 bis 31.03.2021 sollte den besagten Feuerwehr-Funktionern eine
rückwirkende Erhöhung ihrer bisherigen Entschädigungssätze um 15 % gewährt
werden.
Den bislang bei den
Aufwandsentschädigungen nicht berücksichtigten stellvertretenden Wehrführer
könnte für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 der hälftige
Entschädigungs-satz des jeweiligen Wehrführers, plus einer rückwirkenden
Erhöhung von 15 % dieses hälftigen Satzes gezahlt werden.
Im letzten Gespräch
der Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden am 03.03.2021 wurde den
vorgeschlagenen, u. mit der Verbandsgemeinde Pellenz abgestimmten,
Grundbeträgen und der geschilderten zeitlichen Vorgehensweise einheitlich
zugestimmt.
Der jährliche Beitrag für die Aufwandsentschädigung würde sich danach von bislang 21.169,20 EUR auf 32.815,80 EUR erhöhen.