Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Mendig vom 21.08.2019 ist in § 4 Nr. 2 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Verbandsgemeinderat auf den Bürgermeister übertragen wird.

 

Durch die Entscheidung von Herrn Bürgermeister Lempertz erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens zum 30.12.2020 zu nachstehenden Konditionen:

 

 

Neuaufnahme i.H.v. 956.740 EUR

 

Darlehensgeber: Landesbank Baden-Württemberg

Laufzeit: bis 30.12.2030

Zinssatz: 0,250 %             Tilgungssatz: 3,00 %

Auszahlungskurs: 100%

 

Wir verweisen auch auf das Schreiben der Aufsichtsbehörde vom 12.11.2020 (siehe Anlage)