Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1. Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, sich eines externen Dienstleisters zur Unterstützung für die abschließende Erstellung der Medienkonzepte und des Medienentwicklungsplanes zu bedienen.

2. Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Dachantrag für den Digital Pakt Schule einzureichen sowie die Einzelanträge pro Schule im Rahmen der Gesamtmittel i.H.v. 232.700,59 € (Fördermittel 209.430,54 € plus Eigenmittel 23.270,06 €) auf den Weg zu bringen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


 

Sachverhalt:

DigitalPakt Schule und Umsetzung in der Verbandsgemeinde Mendig

 

Sachstandsinformation

Mit dem DigitalPakt Schule 2019 – 2024 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Der Zuschuss beträgt regelmäßig 90 v.H der förderfähigen Kosten. Die Höhe der max.  Förderung je Schulträger richtet sich nach dem – dem Schulträger zugewiesenen – Schulträgerbudget i.S.d. Anlage. Die Bindung an das zugewiesene Schulträgerbudget entfällt, wenn dieses nicht bis zum 16. Mai 2022 durch entsprechende Anträge ausgeschöpft wurde. Der Eigenanteil des Schulträgers beträgt 10 Prozent. Für die Verbandsgemeinde Mendig stehen gem. der Anlage 6.1, lfd. Nr. 233, Bundesmittel i.H.v. 209.430,54 € für unsere drei Grundschulen zur Verfügung. Der Eigenanteil beträgt 23.270,06 €, sodass für den Schulträger ein Antragsvolumen i.H.v. 232.700,59 € zur Verfügung steht, in dessen Rahmen er Anträge stellen kann. Die Haushaltsmittel wurden von der Verwaltung je zur Hälfte im Haushaltsjahr 2020 und 2021 eingestellt. Die Mittel von 2020 wurden in das Haushaltsjahr 2021 übertragen. So ist sichergestellt, dass die Mittel für Auftragsvergaben schnellstmöglich zur Verfügung stehen.

 

Förderantrag

Der Förderantrag besteht aus einem Dachantrag, dem Medienkonzept sowie ggfls. der Medienentwicklungsplanung.

 

Als Erstes ist ein Medienkonzept von der Schule zu fertigen. Das Konzept muss die Angabe eines Ist- und Zielzustandes als wichtigste Dimension des Konzeptes beinhalten. Weiter ist eine pädagogische Begründung des Ausstattungsbedarfs, der ermittelte Fortbildungsbedarf, die Bestätigung der Anwendungsbetreuung und die Vorlage zum Medienkonzept beizufügen. Die technische Ausstattung hat dem Primat des Pädagogischen zu folgen. Dies ist Grundlage der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule des Bundes. Da jede Schule hinsichtlich ihrer Bedarfe und deren Umsetzung des Lernens in der digitalen Welt anders vorgeht, müssen die zu fördernden Maßnahmen im pädagogischen Konzept dargestellt und erläutert werden, um eine Förderwürdigkeit zu erfahren.

Sodann sollte eine Medienentwicklungsplanung vom Schulträger gefertigt werden. Dies ist zwar kein Pflichtbestandteil des Dachantrages, wird jedoch vom Ministerium für Bildung für die zukünftig zu planende technische Ausstattung als sinnvoll erachtet. Die Medienentwicklungsplanung beinhaltet eine Zusammenstellung des IST-/SOLL- Zustands (Räume mit WLAN, Server, Anzeigegeräte, Endgeräte), Bandbreite.

Weiterhin beinhaltet eine solche Planung eine Maßnahmenbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Bestätigung der Systembetreuung.

 

Förderfähige Investitionen

Die Förderung bezieht sich auf die digitale Infrastruktur in Schulgebäuden und auf Schulgeländen. D.h. den Aufbau, Erweiterung oder Verbesserung der digitalen Vernetzung, einschließlich Schulserver, die Herstellung eines drahtlosen Netzzugangs, Anzeige- und Interaktionsgeräte, insbesondere Beamer, Displays und deren interaktive Varianten, einschließlich entsprechender Steuerungsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, schulgebundene Inbetriebnahme, bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation.

 

Gefördert werden darüber hinaus investive Begleitmaßnahmen, wenn diese in einem unmittelbaren und notwendigen Zusammenhang mit den zuvor beschriebenen förderfähigen Maßnahmen stehen, insbesondere der Erwerb von Lizenzen für Software, die zum Betrieb, zur Nutzung und Wartung der Geräte und Netze erforderlich ist, projektvorbereitende und –begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister, wenn diese einer möglichst wirtschaftlichen Projektumsetzung dienen.

 

Nicht gefördert werden insbesondere die Kosten für die Beschaffung von Smartphones, überwiegend für Verwaltungsaufgaben genutzte Geräte und Netze, Personal- und Sachausgaben des Schulträgers, Betrieb, Wartung und IT-Support.

 

Die Zuwendung wird nur gewährt, wenn mit der Maßnahme nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurde, die vollständige Abnahme bis zum 31. Dezember 2024 gesichert erscheint, der Antragsteller Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks oder vertraglich zur Vornahme der Investitionen berechtigt ist und die gewährte Zuwendung nicht an Dritte weitergeleitet wird.

 

Die für die Bewilligung der Mittel aus dem DigitalPakt Schule erforderlichen Antragsunterlagen stellen sowohl die Schulen als auch den Schulträgern vor eine große Herausforderung. Um den Schulen eine bestmögliche Unterstützung bei der Erstellung der Medienkonzepte bzw. bei der Beratung und Begleitung der Maßnahme zur Verfügung zu stellen und die Erstellung eines auf die Medienkonzepte basierenden Medienentwicklungskonzeptes sicherzustellen, wäre die Hinzuziehung eines externen Dienstleisters aus Sicht des Fachbereiches 2 zu empfehlen. Die bereits von den Schulleiterinnen unserer 3 Grundschulen vorgelegten Medienkonzepte sollten von einem Fachberater nochmals überarbeitet und optimiert werden.

 

Diese Beratungsleistungen sind ihrerseits gleichfalls förderfähig.

 

Das Ministerium für Bildung teilt aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus auch entstandenen Auswirkungen auf Planungsprozesse mit, dass eine Bewilligung durch die ISB auch ab sofort dann erfolgen kann, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung das Medienkonzept einer Schule und die Anlage AMF (Anlage zum schulischen Medienkonzept und den beantragten Fördergegenstände) noch nicht vorliegen.

Diese Unterlagen können nunmehr bis zum Ablauf des beantragten Gesamtprojektes nachgereicht werden. Auch Auszahlungen können auf dieser Grundlage bereits vorgenommen werden. Sofern es sich nicht um bestimmte Arten von Infrastruktur handelt, können bis zum vollständigen Einreichen und der positiven Prüfung des Medienkonzeptes Auszahlungen jedoch nur 90 % der bewilligten Kostenart erfolgen. Bei Infrastrukturkosten ist eine vollständige Auszahlung auch vor Einreichung von Medienkonzept und Anlage AMF möglich.

 

Da die Schulleiterinnen unserer 3 Grundschulen bereits die Medienkonzepte erstellen konnten (Überarbeitung von einem externen Dienstleister soll noch durchgeführt werden), ist die Basis für die Medienentwicklungsplanung bereits geschaffen und der Planungsprozess in weiten Stücken vorangegangen.

 

Die Einbindung von Fachfirmen prüft die Verwaltung parallel.

 

Dachantrag 2021

 

Der Dachantrag ist der erste Antrag für den DigitalPakt Schule, woraufhin im weiteren Schritt die Aufstockungsanträge gestellt werden können. Der Dachantrag ist erforderlich, um die grundsätzliche Antragsberechtigung zu prüfen.  Dies ist bei der Verbandsgemeinde Mendig als Schulträger zweifelsfrei der Fall.

Mit dem Dachantrag wird der Investitions- und Strukturbank unter anderem eine Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage der Verbandsgemeinde vorgelegt.

 

Aufstockungsanträge 2021 – 2022

 

Im weiteren Verlauf können jährlich zwei Aufstockungsanträge gestellt werden, bei denen detaillierte Angaben zum Schulträger nicht mehr erforderlich sind. Hierbei wird sich lediglich auf die konkreten Angaben der einzelnen Schulen sowie die beauftragten Fördergegenstände beschränkt.  Die Folgeanträge werden mehrere Schulen zusammen enthalten, damit alle 3 Grundschulen der Verbandsgemeinde eine Förderung vor Antragsende beantragen können. Antragsende ist der 16.05.2022.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die gesamten Fördermittel stehen für das Haushaltsjahr 2021 für Maßnahmen aus dem DigitalPakt Schule, gemäß der Förderung des Bundes samt Eigenanteil zur Verfügung.

 

Weitere Vorgehensweise

 

a) Externer Dienstleister mit der Unterstützung und Beratung der Medienkonzepte sowie Medienentwicklungsplan zu beauftragen. 

 

b) Den Dachantrag bei der Investitions- und Strukturbank so bald wie möglich stellen.