Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

zur Alternative 1): Der Verbandsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 97 I GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab 01.07.2016 der Entwurf der Wirtschaftspläne nach Zuleitung an den Werkausschuss und den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Wirtschaftspläne innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Wirtschaftspläne darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 18.11.2020. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 19.11.2020, 8:00 Uhr und endete am 02.12.2020, 16:00 Uhr.

 

Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.

 

Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.

                               Die Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.