Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jahresgewinn 2019 in Höhe von 75.128,32 EUR, soll in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu führen.

Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.

Die Prüfung für das Jahr 2019 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“ erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH, Koblenz.

Die gem. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.

 

Den Mitgliedern des Werkausschusses und des Verbandsgemeinderates liegt der  Prüfungsbericht vor.

Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2019 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 17.528.597,32 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 75.128,32 EUR aus.

 

Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 75.128,32 EUR, in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH hat den uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2019 erteilt.

 

In der Sitzung des Werkausschusses am 18.11.2020 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2019 vorberaten.

 

Der Werkausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

Die Anlagen stehen in Session/ Mandatos zur Verfügung.