Sitzung: 09.12.2020 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/053/2020
Beschluss:
1. Die Verbandsgemeinde beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl durch offene Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Für das ausgeschiedene Verbandsmitglied Simone Kahlert Frau Helga Schmitt als neues Mitglied der Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 28.09.2020 teilt Frau Simone Kahlert mit, dass sie aufgrund
persönlicher Gründe das Mandat im Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen
sowie im Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes ab sofort niederlegt.
(Unvereinbarkeit von Amt und Mandat gem. § 5 KWG)
In der
konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates Mendig am 21.08.2019 wurden
die Vertreter für den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen gewählt.
Nach §
7 der Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen (FVZV)
wird die Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig
und den Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Rieden und Volkesfeld gebildet.
Weiterhin bestellt der Verbandsgemeinderat drei weitere Vertreter, der
Gemeinderat Rieden zwei weitere Vertreter und der Gemeinderat von Volkesfeld
einen weiteren Vertreter.
Dementsprechend hatte die Verbandsgemeinde Mendig folgende drei Vertreter gewählt:
Mitglieder |
Partei |
Theo Krayer |
CDU |
Esther Rausch |
SPD |
Simone Kahlert |
Bündins90/Die Grünen |
Frau Kahlert wurde von der Bündnis90/ Die Grünen-Fraktion vorgeschlagen, so dass auch das neue Verbandsmitglied aus der Mitte der Bündnis90/ Die Grünen-Fraktion im Verbandsgemeinderat Mendig vorgeschlagen werden soll.
Für die
Wahl findet § 45 GemO findet sinngemäß Anwendung.
Die
Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene
Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des
Rates ausreicht.
Die Verwaltung empfiehlt die
Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene
Abstimmung.