Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.       Die Verbandsgemeinde beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl durch offene Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.       Für das ausgeschiedene Verbandsmitglied Simone Kahlert Frau Helga Schmitt als neues Mitglied der Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zu bestellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 28.09.2020 teilt Frau Simone Kahlert mit, dass sie aufgrund persönlicher Gründe das Mandat im Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen sowie im Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes ab sofort niederlegt. (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat gem. § 5 KWG)

 

In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates Mendig am 21.08.2019 wurden die Vertreter für den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen gewählt.

Nach § 7 der Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen (FVZV) wird die Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig und den Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Rieden und Volkesfeld gebildet. Weiterhin bestellt der Verbandsgemeinderat drei weitere Vertreter, der Gemeinderat Rieden zwei weitere Vertreter und der Gemeinderat von Volkesfeld einen weiteren Vertreter.

Dementsprechend hatte die Verbandsgemeinde Mendig folgende drei Vertreter gewählt:

 

Mitglieder

Partei

Theo Krayer

 

CDU

Esther Rausch

 

SPD

Simone Kahlert

Bündins90/Die Grünen

 

Frau Kahlert wurde von der Bündnis90/ Die Grünen-Fraktion vorgeschlagen, so dass auch das neue Verbandsmitglied aus der Mitte der Bündnis90/ Die Grünen-Fraktion im Verbandsgemeinderat Mendig vorgeschlagen werden soll.

 

Für die Wahl findet § 45 GemO findet sinngemäß Anwendung.

 

Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.