Sachverhalt:
Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den Bürgermeister und den Werkausschuss spätestens zum 30.09. über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Der Zwischenbericht zum 30.09.2020 wurde von der Buchhaltung erstellt und ist als Anlage beigefügt.
Die Planansätze bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen wurde überschritten. Dies ist auf eine erhöhte Anzahl an unvorhersehbaren Rohrbrüchen zurückzuführen.
Die Aufwendungen für Roh, -Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unterschritten.
Stand der Investitionen lt. Vermögensplan 2020
1. Wasserschutzgebiet
Weibern-Rieden Süd-Ost Ingenieurleistungen/Bohr-Ausbauarbeiten
Die Grundwassermessstellen sind hergestellt
und mit der erforderlichen messtechnischen Ausrüstung ausgestattet. Die
Auswertung der hydrochemischen Untersuchungen und Markierversuche ergeben
bereits detaillierte Erkenntnisse über die Fließrichtung des
Grundwasserkörpers. Die Untersuchungen zur Ermittlung der Fließzeiten wurden im
September 2011 abgeschlossen. Die abschließende Auswertung und der darauf
aufbauende vorläufige Abgrenzungsvorschlag für das Wasserschutzgebiet
„Weibern-Rieden Süd-Ost“ wird durch das Ingenieurbüro Wasser und Boden in
Abstimmung mit dem Landesamt für Geologie und Bergbau voraussichtlich in den
kommenden Jahren vorgestellt.
2. Grunderwerb Neubau HB
Pellenzstraße
Die Maßnahme wird in das Jahr 2021 verschoben.
3. Entsäuerungsanlage HB
Rieden
Die Maßnahme wurde 2020
fertiggestellt.
4. Neubau HB
Pellenzstraße/Planungskosten
Die Maßnahme wird in das Jahr
2021 verschoben.
5. Notstromversorgung ABA
Erlental/HB Rieden/ABA Tiefbrunnen Bell
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2021 verschoben.
6. HB Bell/Rieden Erneuerung
Regelventil
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2022 verschoben.
7. Sanierung HB Pellenzstraße
Die Maßnahme wurde 2020
fertiggestellt.
8. Erweiterung/Ertüchtigung
Druckminderschächte Volkesfeld
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2021 verschoben.
9. Einbau Funkzähler/Schächte
Die Maßnahme wird 2020 begonnen
und 2021 fertiggestellt.
10. Umlegung Transportleitung a.d. B262 Bereich Obermendig
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2021 verschoben.
11. Verbindungsleitung HB Gänsehals-WVZ HB Bell
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2023 geschoben.
12. Umlegung Wasserleitung i. Zuge Ausbau K 55 Hochkreuz
Die Maßnahme wurde 2020
begonnen und 2021 fertiggestellt.
13. Überregionale Ersatzwasserversorgung
Die Maßnahme befindet sich
in der Planung.
14. Erneuerung Leitung Ausbau Hospitalplatz, Mendig
Die Maßnahme wird 2020
begonnen und 2021 fertiggestellt.
15. Erneuerung Leitung Jahnstraße (zw. Post-Barbarastraße, Mendig
Die Maßnahme wurde 2020
fertiggestellt.
16. Erneuerung Leitung Tanzbergstraße, Bell
Die Maßnahme wurde 2020 fertiggestellt.
17. Erneuerung Leitung Thürer-Str., Haus-Nr. 21-6, Mendig
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2021 verschoben.
18. Planung Ersatzwasserversorgung WVZ (Kruft)-Stadt Mendig
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2021 verschoben.
19. Leitung Rieden-Stadtwerke Mayen-Tiefbrunnen/ 7-Zählerschacht
Schützenplatz
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2021 verschoben.
20. Erneuerung Leitung Kirchstraße, Rieden
Die Maßnahme wurde 2020
fertiggestellt.
21. Erneuerung Leitung Laacher-Straße, Mendig
Die Maßnahme wird 2020
begonnen und 2021 fertiggestellt.
22. Erneuerung Leitung Teichwiese, Mendig
Die Maßnahme wurde 2020
begonnen und wird 2021 fertiggestellt.
23. Fachplanung Bewilligung der Wasserrechte
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2021 verschoben.
24. Erneuerung Wasserleitung Bergstraße, Volkesfeld
Die Maßnahme wurde 2020
fertiggestellt.
25. Ringschluss Brentanostraße/Ernst-Abbe-Straße, Mendig II. BA
Die Maßnahme wurde 2020
fertiggestellt.
26. Erneuerung Leitung Segbachstraße/Kaiserplatz, Thür
Die Maßnahme wurde 2020
begonnen und 2021 fertiggestellt.
27. Erneuerung Straßenqueerung L 82, Bell
Die Maßnahme wird in das
Jahr 2021 verschoben.
Da im Gesamtvolumen die Ansätze der Investitionen nicht überschritten
wurden, ist die Aufstellung eines Nachtragsplanes 2020 nicht erforderlich.
Eine Beschlussfassung zu dem Zwischenbericht ist nicht erforderlich.