Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die nach der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22. Juli 1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.

 

Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 siehe Tagesordnungspunkt 2.

 

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 


Sachverhalt:

Gem. § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22. Juli 1991 findet vor Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung statt. Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und der Rechnungshof bzw. das Gemeindeprüfungsamt einzuladen. Beigefügt sind der geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht und der Entwurf des Prüfungsberichtes.

 

In Vertretung des Rechnungshofes wurde das Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Schlussbesprechung eingeladen.

 

Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH, Koblenz wird den Jahresabschluss in der Schlussbesprechung näher erläutern.