Die nach der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen
vom 22. Juli 1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.
Zur
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 siehe Tagesordnungspunkt 2.
Eine
Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen vom 22. Juli 1991 findet vor Feststellung des Jahresabschlusses über
die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem
Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung
statt. Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und der
Rechnungshof bzw. das Gemeindeprüfungsamt einzuladen. Beigefügt sind der
geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht und der Entwurf
des Prüfungsberichtes.
In Vertretung des Rechnungshofes wurde das Gemeindeprüfungsamt bei der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Schlussbesprechung eingeladen.
Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner
GmbH, Koblenz wird den Jahresabschluss in der Schlussbesprechung näher
erläutern.