Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Informationen wurden während TOP 2 berichtet:

 

Mit dem Zusatz zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 stellt der Bund den Ländern vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen des Präsenzunterrichts im Jahr 2020 weitere 500 Millionen Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Schulträger zur Verfügung.

 

Zweck des Sofortausstattungsprogramms ist es, Schulen zu unterstützen, damit in der Zeit bis zur Wiederaufnahme des Regelschulbetriebes (bereits wieder aufgenommen) und in der Zeit der Abfederung der Folgen einen möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitaler Unterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht wird. Soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Land, Kommunen und freie Träger sind sich darin einig, dass es bei der Durchführung des Programms auf eine schnelle, gleichzeitig aber auch nachhaltige Umsetzung ankommt, damit der Einsatz der Geräte in möglichst großem Maße der Chancengerechtigkeit im Bereich schulischer Bildung dienen kann.

 

Die nachfolgenden gemeinsam vereinbarten Grundsätze sollen bei der Durchführung des Sofortprogramms als Leitlinien fungieren und in Rheinland-Pfalz für eine harmonische Praxis beim Mittelabruf, beim Erwerb, bei der Einrichtung und beim Betrieb der Geräte sowie bei deren Verleih an Schülerinnen und Schüler sorgen, die für den digitalen Unterricht keine geeigneten Endgeräte im häuslichen Umfeld zur Verfügung haben.

 

Förderung der Schulträger

 

Die Mittel des Sofortprogramms in Höhe von 500 Millionen Euro werden vom Bund an die Länder gemäß Königsteiner Schlüssel zugewiesen. Auf das Land Rheinland-Pfalz entfällt die Summe von rd. 24, 1 Millionen Euro. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden in Rheinland-Pfalz anhand eines Sozialindex auf die Schulträger verteilt, der sich an den Anteil der Teilnehmenden an der unentgeltlichen Schulbuch-

ausleihe orientiert.

 

Die Gelder werden auf der Grundlage einer Förderrichtlinie und einer ergänzenden Anlage mit einer Übersicht der zugeteilten Budgets bereitgestellt. Nach dieser Anlage erhält die Verbandsgemeinde Mendig ein Budget in Höhe von 18.238,86 Euro.

 

 

 

 

Anzahl der teilnehmenden Schüler an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe

 

Grundschule

Anzahl der teilnehmenden Schüler

 

Pfarrer-Bechtel

72

Rieden

 6

Thür

 8

insgesamt

86

 

Den Bedarf von 86 Endgeräten können mit dem zugewiesenen Budget von 18.238,86 Euro nicht gedeckt werden. Daher hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 16.09.2020 einstimmig einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 30.000 Euro zugestimmt (Aufstockung des Budgets durch die VG um 11.761,14 Euro).

 

Mit diesen Mitteln können für alle Schülerinnen und Schüler, die an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilgenommen haben, Endgeräte angeschafft werden.

 

Der Schulträger sowie die Schulleiterinnen haben sich für die Anschaffung von Tabletts entschieden.

 

 

Der Zuwendungsbescheid über die Mittel aus dem Zusatz zur Verwaltungsvereinfachung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 „Sofortprogramm“ liegt mittler-

weile vor.

 

Die Tabletts mit den dazugehörigen Lizenzen und Schutzhüllen sind bereits bestellt und werden in Kürze ausgeliefert.

 

 

Entscheidung und Abwicklung Verleih der Endgeräte

 

Die Entscheidung darüber, an wen die mobilen Endgeräte verliehen werden, wird auf der Grundlage einer pädagogischen Einschätzung durch die Schule getroffen. Es besteht kein Anspruch auf die Leihe eines Gerätes.

 

Über die Art und Vorhaltung und Art der Ausgabe der Endgeräte an Schülerinnen und Schüler entscheiden die Schulträger. Für die Abwicklung des Verleihs steht den Schulträgern ein Mustervertrag zur Verfügung.