Sitzung: 28.10.2020 Schulträgerausschuss VG
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Informationen wurden während TOP 2 berichtet:
Mit dem Zusatz zum DigitalPakt
Schule 2019 bis 2024 stellt der Bund den Ländern vor dem Hintergrund der
Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen des
Präsenzunterrichts im Jahr 2020 weitere 500 Millionen Euro für die Beschaffung
von mobilen Endgeräten durch die Schulträger zur Verfügung.
Zweck des Sofortausstattungsprogramms
ist es, Schulen zu unterstützen, damit in der Zeit bis zur Wiederaufnahme des
Regelschulbetriebes (bereits wieder aufgenommen) und in der Zeit der Abfederung
der Folgen einen möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitaler Unterricht
mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht wird. Soweit es hierzu einen
besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte
gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Land, Kommunen und
freie Träger sind sich darin einig, dass es bei der Durchführung des Programms
auf eine schnelle, gleichzeitig aber auch nachhaltige Umsetzung ankommt, damit
der Einsatz der Geräte in möglichst großem Maße der Chancengerechtigkeit im
Bereich schulischer Bildung dienen kann.
Die nachfolgenden gemeinsam
vereinbarten Grundsätze sollen bei der Durchführung des Sofortprogramms als
Leitlinien fungieren und in Rheinland-Pfalz für eine harmonische Praxis beim
Mittelabruf, beim Erwerb, bei der Einrichtung und beim Betrieb der Geräte sowie
bei deren Verleih an Schülerinnen und Schüler sorgen, die für den digitalen
Unterricht keine geeigneten Endgeräte im häuslichen Umfeld zur Verfügung haben.
Förderung der Schulträger
Die Mittel des Sofortprogramms in
Höhe von 500 Millionen Euro werden vom Bund an die Länder gemäß Königsteiner
Schlüssel zugewiesen. Auf das Land Rheinland-Pfalz entfällt die Summe von rd.
24, 1 Millionen Euro. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden in
Rheinland-Pfalz anhand eines Sozialindex auf die Schulträger verteilt, der sich
an den Anteil der Teilnehmenden an der unentgeltlichen Schulbuch-
ausleihe orientiert.
Die Gelder werden auf der Grundlage
einer Förderrichtlinie und einer ergänzenden Anlage mit einer Übersicht der
zugeteilten Budgets bereitgestellt. Nach dieser Anlage erhält die
Verbandsgemeinde Mendig ein Budget in Höhe von 18.238,86 Euro.
Anzahl der
teilnehmenden Schüler an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe
Grundschule |
Anzahl der teilnehmenden Schüler |
Pfarrer-Bechtel |
72 |
Rieden |
6 |
Thür |
8 |
insgesamt |
86 |
Den Bedarf von 86 Endgeräten können
mit dem zugewiesenen Budget von 18.238,86 Euro nicht gedeckt werden. Daher hat
der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 16.09.2020 einstimmig einer
außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 30.000 Euro zugestimmt
(Aufstockung des Budgets durch die VG um 11.761,14 Euro).
Mit diesen Mitteln können für alle
Schülerinnen und Schüler, die an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe
teilgenommen haben, Endgeräte angeschafft werden.
Der Schulträger sowie die
Schulleiterinnen haben sich für die Anschaffung von Tabletts entschieden.
Der Zuwendungsbescheid über die Mittel aus dem Zusatz zur
Verwaltungsvereinfachung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 „Sofortprogramm“
liegt mittler-
weile vor.
Die Tabletts mit den dazugehörigen Lizenzen und Schutzhüllen sind bereits
bestellt und werden in Kürze ausgeliefert.
Entscheidung und Abwicklung Verleih der Endgeräte
Die Entscheidung darüber, an wen
die mobilen Endgeräte verliehen werden, wird auf der Grundlage einer pädagogischen
Einschätzung durch die Schule getroffen. Es besteht kein Anspruch auf die Leihe
eines Gerätes.
Über die Art und Vorhaltung und Art der Ausgabe der Endgeräte an Schülerinnen und Schüler entscheiden die Schulträger. Für die Abwicklung des Verleihs steht den Schulträgern ein Mustervertrag zur Verfügung.