Sitzung: 26.11.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 069/124/2019
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss stellt fest, dass durch den vorgelegten
Rahmenbetriebsplan keine Belange der Stadt Mendig in ihrer Eigenschaft als Träger
kommunaler Planungshoheit im Sinne von § 54 BBergG tangiert werden.
Gleichwohl weist der Bau- und
Vergabeausschuss auf die generelle Hohlraumproblematik und die u.U. noch ungeklärten Fragestellungen zum Thema
Standsicherheit hin.
Aus Sicht der Stadt Mendig ist es daher selbstverständlich, dass in diesem (und natürlich auch in kommenden) Betriebsplan-Zulassungsverfahren die jeweils aktuellsten Erkenntnisse des Referats Ingenieurgeologie des Landesamtes für Geologie und Bergbau zum Thema Standsicherheit und auch evtl. Ergebnisse aus dem in Mendig durchgeführten Landesprojekt „Kartierung und Standsicherheitsbeurteilung von Hohlräumen in Mendig“ Berücksichtigung finden müssen.
Im Hinblick auf den derzeit
laufenden UNESCO Welterbe-Antrag zur Anerkennung der ober- und unterirdischen
Mühlsteinbrüche legt die Stadt Mendig Wert auf die Aussage, dass durch den im
jetzt vorgelegten Plangebiet geplanten Basaltabbau die dort vorhandenen Zugänge
zu den historischen, unterirdischen Mühlsteinbrüchen weitestgehend erhalten
bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
8 |
Ablehnung |
2 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Firma Mendiger
Basalt Schmitz Naturstein GmbH & Co. KG, Mendig, hat beim Landesamt für
Geologie und Bergbau einen überarbeiteten Rahmenbetriebsplan für die
Fortführung des Basaltlavatagebaus „Niedermendig 389“ beantragt. Das Areal
dieses Rahmenbetriebsplanes ist beigefügten Luftbild-Lageplan rot umrandet
dargestellt. Das sogenannte
„Akazienwäldchen“ ist vom Plangebiet nicht tangiert.
Die Stadt Mendig ist
gemeinsam mit der Verbandsgemeinde vom Landesamt für Geologie und Bergbau um
Stellungnahme im Zulassungsverfahren gemäß § 54 Abs. 2 BBergG gebeten worden.
Von Interesse im
Beteiligungsverfahren nach § 54 Abs. 2 BBergG ist formell ausschließlich die
Frage, ob durch den Hauptbetriebsplan die Stadt Mendig bzw. die
Verbandsgemeinde Mendig im Rahmen ihrer Planungshoheit tangiert sind, d.h. ob
die mögliche Zulassung des Hauptbetriebsplanes gegen materielles Planungsrecht
(Flächennutzungsplan oder evtl. Bebauungsplan) verstoßen würde.
Derartige
planungsrechtliche Belange sind hier aus Sicht der Stadt Mendig bzw. der VG
nicht beeinträchtigt, da der Flächennutzungsplan die Bereiche des neuen
Rahmenbetriebsplans explizit als „Flächen
für Abgrabungen unter Bergrecht“ ausweist.
Dieser
Sitzungsvorlage ist eine weitere Plandarstellung beigefügt. Darin ist der
Geltungs-bereich des Rahmenbetriebsplans rosa hervorgehoben. Grün dargestellt
ist jener Bereich, in dem der eigentliche Basaltabbau vorgenommen wird. Aus
dieser Abgrenzung des vorgesehenen Basaltabbaus wird ersichtlich, dass ein überwiegender Teilbereich der historischen
Zugänge zu den ehemaligen Untertagebauen erhalten bleibt. Gleichwohl sollen
diese alten Zugänge durch entsprechende Absperrungen (Vergitterung) gegen ein
unbefugtes Betreten abgesperrt werden.
Die
Fledermausquartiere in den unterirdischen Abbauhohlräumen werden lt. einem
erstellten Gutachten aufgrund der Belassung entsprechender Schutzstreifen (und
Beschränkung von Arbeiten in verschiedenen Bereichen auf die Sommermonate)
durch den Abbau nicht tangiert. Hierzu gehen wir aber zusätzlich davon aus,
dass der im hiesigen Bereich regelmäßig aktive Fledermaus-Experte, Dr. Kiefer,
ein laufendes Monitoring bzgl. der Auswirkungen auf den Fledermausschutz vornehmen
wird.
Der
Basaltlavatagebau „Niedermendig 389“ der Mendiger Basalt Schmitz Naturstein GmbH & Co. KG ist ein Areal, in dem das Unternehmen seit
vielen Jahren Basalt ausbeutet. Dabei führt die Firma dort seit etlichen Jahren
keine Sprengungen mehr durch, sondern löst ihr Abbaumaterial lediglich
mechanisch. Insoweit sind die vor Jahren immer wieder intensiv diskutierten
Sprengerschütterungen aus dem Bereich des Tagebaus „Niedermendig 389“
mittlerweile kein Thema mehr.
Der dargestellte
Bereich des Basaltabbaus hält zu der Wohnbebauung im Umfeld der Brauerstraße
einen Abstand von rd. 120 m ein. Zum Anwesen Strahl (sog. „Haus Pappedeckel“)
beträgt der Abstand 40 bzw. 60 m.
Gleichwohl sollte
man aus Sicht der Stadt Mendig und der Verbandsgemeinde Mendig bei der
Stellungnahme im aktuellen Zulassungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan auf
das Thema „Standsicherheit“ (z.B. mögliches Auftreten eines Domino-Effektes
usw.) und auch auf die Ergebnisse oder evtl. Erkenntnisse des abgeschlossenen
Landesprojektes zur Erkundung der unterirdischen Hohlräume eingehen.
Wie bereits vor
Jahren beim Hauptbetriebsplan der Firma Kalenborn, sollte daher in jedwede
Stellungnahme aus Mendig die Forderung einfließen, dass die jeweils aktuellsten
Erkenntnisse des Referats Ingenieurgeologie des Landesamtes (= Team um
Obergeologie-rat Dr. Rogall) zum Thema Standsicherheit und auch evtl.
Ergebnisse aus dem hier in Mendig durchgeführten Landesprojekt
„Hohlraumerkundung“ im aktuellen Betriebsplan-Zulassungsverfahren Berücksichtigung
finden müssen.