Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss stellt fest, dass durch den vorgelegten Rahmenbetriebsplan keine Belange der Stadt Mendig in ihrer Eigenschaft als Träger kommunaler Planungshoheit im Sinne von § 54 BBergG tangiert werden.

Gleichwohl weist der Bau- und Vergabeausschuss auf die generelle Hohlraumproblematik und die u.U.  noch ungeklärten Fragestellungen zum Thema Standsicherheit hin.

Aus Sicht der Stadt Mendig ist es daher selbstverständlich, dass in diesem (und natürlich auch in kommenden) Betriebsplan-Zulassungsverfahren die jeweils aktuellsten Erkenntnisse des Referats Ingenieurgeologie des Landesamtes für Geologie und Bergbau zum Thema Standsicherheit und auch evtl. Ergebnisse aus dem in Mendig durchgeführten Landesprojekt „Kartierung und Standsicherheitsbeurteilung von Hohlräumen in Mendig“ Berücksichtigung finden müssen.

Im Hinblick auf den derzeit laufenden UNESCO Welterbe-Antrag zur Anerkennung der ober- und unterirdischen Mühlsteinbrüche legt die Stadt Mendig Wert auf die Aussage, dass durch den im jetzt vorgelegten Plangebiet geplanten Basaltabbau die dort vorhandenen Zugänge zu den historischen, unterirdischen Mühlsteinbrüchen weitestgehend erhalten bleiben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

8

Ablehnung

2

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Die Firma Mendiger Basalt Schmitz Naturstein GmbH & Co. KG, Mendig, hat beim Landesamt für Geologie und Bergbau einen überarbeiteten Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Basaltlavatagebaus „Niedermendig 389“ beantragt. Das Areal dieses Rahmenbetriebsplanes ist beigefügten Luftbild-Lageplan rot umrandet dargestellt. Das sogenannte „Akazienwäldchen“ ist vom Plangebiet nicht tangiert.

 

Die Stadt Mendig ist gemeinsam mit der Verbandsgemeinde vom Landesamt für Geologie und Bergbau um Stellungnahme im Zulassungsverfahren gemäß § 54 Abs. 2 BBergG gebeten worden.

Von Interesse im Beteiligungsverfahren nach § 54 Abs. 2 BBergG ist formell ausschließlich die Frage, ob durch den Hauptbetriebsplan die Stadt Mendig bzw. die Verbandsgemeinde Mendig im Rahmen ihrer Planungshoheit tangiert sind, d.h. ob die mögliche Zulassung des Hauptbetriebsplanes gegen materielles Planungsrecht (Flächennutzungsplan oder evtl. Bebauungsplan) verstoßen würde.

Derartige planungsrechtliche Belange sind hier aus Sicht der Stadt Mendig bzw. der VG nicht beeinträchtigt, da der Flächennutzungsplan die Bereiche des neuen Rahmenbetriebsplans explizit als „Flächen für Abgrabungen unter Bergrecht“ ausweist.

 

Dieser Sitzungsvorlage ist eine weitere Plandarstellung beigefügt. Darin ist der Geltungs-bereich des Rahmenbetriebsplans rosa hervorgehoben. Grün dargestellt ist jener Bereich, in dem der eigentliche Basaltabbau vorgenommen wird. Aus dieser Abgrenzung des vorgesehenen Basaltabbaus wird ersichtlich, dass ein  überwiegender Teilbereich der historischen Zugänge zu den ehemaligen Untertagebauen erhalten bleibt. Gleichwohl sollen diese alten Zugänge durch entsprechende Absperrungen (Vergitterung) gegen ein unbefugtes Betreten abgesperrt werden.

 

Die Fledermausquartiere in den unterirdischen Abbauhohlräumen werden lt. einem erstellten Gutachten aufgrund der Belassung entsprechender Schutzstreifen (und Beschränkung von Arbeiten in verschiedenen Bereichen auf die Sommermonate) durch den Abbau nicht tangiert. Hierzu gehen wir aber zusätzlich davon aus, dass der im hiesigen Bereich regelmäßig aktive Fledermaus-Experte, Dr. Kiefer, ein laufendes Monitoring bzgl. der Auswirkungen auf den Fledermausschutz vornehmen wird.

 

 

Der Basaltlavatagebau „Niedermendig 389“ der Mendiger Basalt Schmitz Naturstein GmbH & Co. KG ist ein Areal, in dem das Unternehmen seit vielen Jahren Basalt ausbeutet. Dabei führt die Firma dort seit etlichen Jahren keine Sprengungen mehr durch, sondern löst ihr Abbaumaterial lediglich mechanisch. Insoweit sind die vor Jahren immer wieder intensiv diskutierten Sprengerschütterungen aus dem Bereich des Tagebaus „Niedermendig 389“ mittlerweile kein Thema mehr.

 

Der dargestellte Bereich des Basaltabbaus hält zu der Wohnbebauung im Umfeld der Brauerstraße einen Abstand von rd. 120 m ein. Zum Anwesen Strahl (sog. „Haus Pappedeckel“) beträgt der Abstand 40 bzw. 60 m.

Gleichwohl sollte man aus Sicht der Stadt Mendig und der Verbandsgemeinde Mendig bei der Stellungnahme im aktuellen Zulassungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan auf das Thema „Standsicherheit“ (z.B. mögliches Auftreten eines Domino-Effektes usw.) und auch auf die Ergebnisse oder evtl. Erkenntnisse des abgeschlossenen Landesprojektes zur Erkundung der unterirdischen Hohlräume eingehen.

Wie bereits vor Jahren beim Hauptbetriebsplan der Firma Kalenborn, sollte daher in jedwede Stellungnahme aus Mendig die Forderung einfließen, dass die jeweils aktuellsten Erkenntnisse des Referats Ingenieurgeologie des Landesamtes (= Team um Obergeologie-rat Dr. Rogall) zum Thema Standsicherheit und auch evtl. Ergebnisse aus dem hier in Mendig durchgeführten Landesprojekt „Hohlraumerkundung“ im aktuellen Betriebsplan-Zulassungsverfahren Berücksichtigung finden müssen.