Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nachrichtlich:

Die Verwaltung wurde gebeten, die Investitionsplanung beim Ansatz  114401-082240-2-9 (Medientechnik) zu erläutern und zu prüfen, ob in diesem Bereich eine Reduzierung sinnvoll ist.

In diesem Ansatz sind insbesondere enthalten die Konferenzsprechanlage, Kosten Videotechnik (Beamer, Leinwand, LED Monitore), Audiotechnik (Lautsprecher Decke und Wand), DALI-System zur Steuerung von Licht, Medien und Verdunklung, einschl. der technische Umsetzung/Programmierung u. Installation durch Fachpersonal.

 

Auf Nachfrage empfiehlt die Fachabteilung, diesen Ansatz maximal um 20.000 EUR zu reduzieren. Eine entsprechende Reduzierung wird im Haushaltsplan 2020 eingearbeitet. Der Ansatz beträgt nunmehr 132.000 EUR.

 

Im Bereich Tourismus wurde der Ansatz für die Anlegung eines Waldwellnessbereichs (BSt. 555101-096130-25-17) i. H. v. 10.000 EUR in Gänze gestrichen.

 

Der Ansatz für die Beschaffung von Mobiliar für die Verwaltung (BSt. 114700-082210-1-9) wurde um 40.000 EUR reduziert und beträgt nunmehr 60.000 EUR.

 

Insgesamt wurden durch die Änderungen im Haushaltsplan 70.000 EUR eingespart.

 

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Haushaltsplan 2020 unter Berücksichtigung der Variante J (Kreditaufnahme i. H. v. 706.740 EUR), unter Einarbeitung von 2 – 3 Sparkürzungen (in den Bereichen Medientechnik, Tourismus sowie Mobiliar Verwaltungsgebäude) zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2020 unter Zugrundelegung der ausgewählten Variante (unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung) zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

9

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Nach dem Grundsatzbeschluss zur Verbandsgemeindeumlage vom 14.12.2011 ist eine jährliche Variable zur Umlagesenkung zu berücksichtigen. Die jährliche Variable soll so ermittelt werden, dass eine geringe „freie Finanzspitze“ verbleibt. Ergebnis- und Finanzhaushalt sind auszugleichen; eine Neuverschuldung ist grds. zu vermeiden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen kann trotz Einsatz von bestehenden Finanzmitteln für die Haushaltsplanung 2020 der Verbandsgemeinde Mendig keine Umlagesenkung realisiert werden.

 

Um eine Entlastung der umlagepflichtigen Ortsgemeinden herbeizuführen, müsste die Aufnahme eines Investitionskredites erfolgen. Dies bedeutet, dass in diesem Falle dem Grundsatzbeschluss nicht Folge geleistet werden kann und ein unausgeglichener Haushalt in Kauf zu nehmen ist. Gleichzeitig wird der Haushalt der Verbandsgemeinde in künftigen Jahren mit einem entsprechenden Schuldendienst belastet.

 

 

Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf wurde, um eine größtmögliche Entlastung der umlagepflichtigen Ortsgemeinden herbeizuführen, entgegen dem o.g. Grundsatzbeschluss eine Kreditaufnahme i. H. v. 706.740 EUR im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde berücksichtigt. So kann für die Ortsgemeinden eine maximale Umlagesenkung erfolgen (3,583625 v. H., entspricht 475.498,95 EUR). Hierdurch nimmt die Verbandsgemeinde einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt sowie eine negative freie Finanzspitze in Kauf.

 

Die Kreditaufnahme ist durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Durch den Ausweis der negativen freien Finanzspitze wird die Aufsichtsbehörde den Investitionskredit nur unter der Auflage der VV 4.1.3 zu § 103 GemO genehmigen. Für den berücksichtigten Betrag von 706.740 EUR treffen die Ausnahmetatbestände der VV nach unserer Auffassung zu, so dass hierfür keine Beanstandung erfolgen dürfte.

 

Der Haushaltsplan 2020 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 8.820.830 EUR und bei den Aufwendungen mit 9.642.660 EUR ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 821.830 EUR ausgewiesen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 8.360.080 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 8.667.660 EUR ab. Es ergibt sich ein negativer Saldo von 307.580 EUR. Investitionen in Gesamthöhe von 2.416.320 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude, Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie Grunderwerb in den Thürer Wiesen und den Banner Wiesen Kruft berücksichtigt.

 

Da  der  Saldo  der  ordentlichen und  außerordentlichen  Ein- und Auszahlungen  negativ  ist
(-307.580 EUR), kann darüber keine Deckung der Tilgungsleistungen i. H. v. 294.920 EUR erfolgen. Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2020 nicht ausgewiesen werden.

 

Der negative Saldo der Investitionsein- und –auszahlungen i. H. v. 1.204.240 EUR wird i. H. v. 706.740 EUR über die Aufnahme eines Investitionskredites gedeckt.

 

Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2020 auf 4.190.632,36 EUR.

 

Der Umlagesatz beträgt bei Aufnahme von Investitionskrediten i. H. v. 706.740 EUR  35,108901 v. H. inklusive der Sozialhilfeumlage. Für die kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beträgt der Umlagesatz 0,192526 v.H.. Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte variable Umlagebestandteil zur Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %, da keine Altfehlbeträge zur Bewirtschaftung anstehen. Aus den Vorjahren stehen, nach Berücksichtigung der Finanzierung der im Haushaltsplan 2020 veranschlagten Auszahlungen und zu finanzierenden Übertragungen 2018/2019 nach Abzug einer sogenannten „allgemeinen Rücklage“ (rd. 250.000 EUR) und zukünftig zu erwartenden Investitionen, Finanzmittel mit rd. 1.100.000 EUR zur Verfügung, die vollständig in die Umlageberechnung eingebracht werden.

 

Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 4.658.477 EUR. Die Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.380.448 EUR.

 

 

Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 20.11.2019; die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am 04.12.2019 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.