Sitzung: 18.11.2019 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/017/2019
Beschluss:
Der Verbandsvorsteher händigt dem neugewählten stellvertretenden
Verbandsvorsteher Alfred Schomsich die Ernennungsurkunde aus Ehrenbeamter aus.
Sachverhalt:
Nach § 7 Abs.1 Nr.6 der KomZG u.a. § 54 Gemeindeordnung (GemO) sinngemäß
für Zweckverbände.
Gemäß § 54 Abs.1 GemO ist der stellvertretende Verbandsvorsteher nach den
Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu ernennen. Er wird in öffentlicher
Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in sein Amt
eingeführt.
Im Falle einer
Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung (§54 Abs. 1 Satz 3 GemO).