Sitzung: 18.11.2019 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 961/015/2019
Beschluss:
Der
stellvertretende Verbandsvorsteher Alfred Schomisch händigt dem neu gewählten
Verbandsvorsteher Jörg Lempertz die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs.1 Nr.6 der KomZG gilt u.a. § 54 Gemeindeordnung (GemO)
sinngemäß für Zweckverbände. Hieraus ergibt sich, dass der Verbandsvorsteher
nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten des
Zweckverbandes zu ernennen ist.
Die Ernennung des Verbandsvorstehers obliegt nach § 7 Abs.1 Nr.6 der
KomZG i.V. m. § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt befindlichen allgemeinen
Vertreter des Verbandsvorstehers (Stellvertretender Verbandsvorsteher).
Der stellvertretende Verbandsvorsteher, Herr
Alfred Schomisch, hat die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetztes
vorbereitete Ernennungsurkunde auszufertigen, den neugewählten
Verbandsvorsteher zum Ehrenbeamten zu ernennen und in das Amt einzuführen.
Für den Fall der Wiederwahl des
Verbandsvorstehers entfallen Vereidigung und Einführung (§ 54 Abs. 1 Satz 3
GemO).