Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist zum 30.09.2019 ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.

 

Der Zwischenbericht wurde durch die Buchhaltung erstellt und ist als Anlage beigefügt.

Die Planansätze bei den Erträgen und Aufwendungen wurden alle eingehalten bzw. minimal unterschritten.

 

Stand der Investitionsmaßnahmen lt. Vermögensplan 2019

 

Fällmitteldosieranlage

Die Maßnahme wurde 2019 fertiggestellt.

 

Planungskosten Klärschlammpresse

Mit der Planung wird in 2020 begonnen, die Ausführung soll 2021 erfolgen.

 

Klärschlammpresse/Lagerbehälter/Radlader

Verschiebung der Maßnahme nach 2021

 

Betonsanierung Beckenränder Belebungsbecken 2.BA

Die Maßnahme wurde nach 2020 verschoben.

 

Dachflächenfenster, Herstellung/Einrichtung Aufenthaltsraum f. Betriebspersonal

Die Maßnahme wurde 2019 begonnen und 2020 fertig gestellt.

 

Da im Gesamtvolumen die Ansätze der Investitionen und Aufwendungen unterschritten wurden, ist die Aufstellung eines Nachtragsplanes 2019 nicht erforderlich.

 

Eine Beschlussfassung zu dem Zwischenbericht ist nicht erforderlich.