Sitzung: 18.11.2019 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/007/2019
Beschluss:
Die Jahresbilanz zum 31.12.2018 schließt auf der Aktiv- und Passivseite
mit einer Bilanzsumme von 386.346,30 EUR ab und weist in Übereinstimmung
mit der Jahreserfolgsrechnung ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird in der vorliegenden Form
festgestellt.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben lt. Jahresabschluss 2018 wird
nachträglich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Zweckverband „Zentralkläranlage Mendig“ wird nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
und des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) geführt.
Nach § 89 Abs. 1 der GemO ist der Jahresabschluss jährlich durch
sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches zu prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2018 erfolgte durch die damit beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH, Koblenz.
Hinsichtlich der gem.
Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991
vorgeschriebenen Schlussbesprechung wird auf Tagesordnungspunkt 1
verwiesen.
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde eine Kurzfassung des
Prüfungsberichtes zugesandt.
Den Verbandsgemeindeverwaltungen Mendig und Vordereifel liegt eine
komplette Ausfertigung vor.
Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum
31.12.2018 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 386.346,30
EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung ein
ausgeglichenes Jahresergebnis aus.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes sind geordnet.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Es wird empfohlen, die Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Verbandsversammlung vorzunehmen.