Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat sieht keinen Bedarf zur Verbesserung der LTE-Mobilfunkversorgung. Funklöcher innerhalb der Ortslage sind nicht bekannt. Dementsprechend soll kein Antrag gestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Anfang September berichtete die Rheinzeitung über die aktuellen Bestrebungen der Telekom, zur Beseitigung von Funklöchern. Auch andere Mobilfunkversorger haben sich erst kürzlich zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Bereichen verpflichtet. So sieht der „Mobilfunkpakt“ vor, bis Ende 2020 pro Bundesland mind. 99 % der Haushalte mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 50 MBit/s zu erreichen.

 

Es wurde ein Wettbewerb gestartet, bei dem sich Gemeinden mit schlechter Mobilfunkversorgung um neue LTE-Funkstationen bewerben können.

Grundsätzlich ist jede Gemeinde antragsberechtigt. Erforderlich hierfür ist jedoch ein entsprechender Ratsbeschluss. Zudem muss die Gemeinde auch einen Standort zur Verfügung stellen, an dem die Funkstation errichtet und betrieben werden kann. Die Telekom errichtet und betreibt im Gegenzug diese Anlagen. 

 

Die Maßnahme ist zunächst auf 50 Gemeinden beschränkt – die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30.11.2019. Die Umsetzung ist bis Ende 2020 avisiert.

 

Der Bauausschuss hat vorberaten, ob ein Bedarf zur Verbesserung der LTE-Mobilfunkversorgung gegeben ist und Funklöcher innerhalb der Ortsgemeinde bekannt sind und dem Gemeinderat eine Empfehlung ausgesprochen. Das Ergebnis ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht bekannt.

 

Sofern ein Bedarf gesehen wird, sollte für die nächste Sitzung des Gemeinderates ein Standort benannt werden und mind. vier Adressen, an denen heute eine Unterversorgung besteht.