Beschluss:
Der Gemeinderat sieht keinen Bedarf zur Verbesserung der
LTE-Mobilfunkversorgung. Funklöcher innerhalb der Ortslage sind nicht bekannt.
Dementsprechend soll kein Antrag gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Anfang September berichtete die Rheinzeitung über die aktuellen
Bestrebungen der Telekom, zur Beseitigung von Funklöchern. Auch andere
Mobilfunkversorger haben sich erst kürzlich zur Verbesserung der
Mobilfunkversorgung in ländlichen Bereichen verpflichtet. So sieht der
„Mobilfunkpakt“ vor, bis Ende 2020 pro Bundesland mind. 99 % der Haushalte mit
einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 50 MBit/s zu erreichen.
Es wurde ein Wettbewerb gestartet, bei dem sich Gemeinden mit schlechter
Mobilfunkversorgung um neue LTE-Funkstationen bewerben können.
Grundsätzlich ist jede Gemeinde antragsberechtigt. Erforderlich hierfür
ist jedoch ein entsprechender Ratsbeschluss. Zudem muss die Gemeinde auch einen
Standort zur Verfügung stellen, an dem die Funkstation errichtet und betrieben
werden kann. Die Telekom errichtet und betreibt im Gegenzug diese Anlagen.
Die Maßnahme ist zunächst auf 50 Gemeinden beschränkt – die
Bewerbungsfrist läuft bis zum 30.11.2019. Die Umsetzung ist bis Ende 2020
avisiert.
Der Bauausschuss hat vorberaten, ob ein Bedarf zur Verbesserung der
LTE-Mobilfunkversorgung gegeben ist und Funklöcher innerhalb der Ortsgemeinde
bekannt sind und dem Gemeinderat eine Empfehlung ausgesprochen. Das Ergebnis
ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht bekannt.
Sofern ein Bedarf gesehen wird, sollte für die nächste Sitzung des
Gemeinderates ein Standort benannt werden und mind. vier Adressen, an denen
heute eine Unterversorgung besteht.