Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gem. § 97 GemO (Gemeindeordnung) ist der Entwurf der Wirtschaftspläne nach Zuleitung an die Verbandsversammlung, bis zur Beschlussfassung, zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Wirtschaftsplan innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über die Wirtschaftspläne darf erst nach dieser Frist erfolgen.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 23.10.19. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 24.10.19, 8:00 Uhr und endete am 06.11.2019, 16:00 Uhr.

 

Es wurden keine Einwände erhoben.