Sachverhalt:
Gem. § 97 GemO (Gemeindeordnung) ist der Entwurf der Wirtschaftspläne
nach Zuleitung an die Verbandsversammlung, bis zur Beschlussfassung, zur
Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich
bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis
berücksichtigen, dass Vorschläge zum Wirtschaftsplan innerhalb einer Frist von
14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss
über die Wirtschaftspläne darf erst nach dieser Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 23.10.19. Die
Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 24.10.19, 8:00 Uhr und endete
am 06.11.2019, 16:00 Uhr.
Es wurden keine Einwände erhoben.