Sachverhalt:
Gemäß § 21
der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den
Verbandsvorsteher und den Werkausschuss spätestens zum 30.09. über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des
Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Der
Zwischenbericht zum 30.09.2019 wurde von der Buchhaltung erstellt. Die
Planansätze lt. Erfolgsplan wurden eingehalten. Die Gebühren können für das
Jahr 2019 in gleicher Höhe bestehen bleiben.
Stand der
Investitionen lt. Vermögensplan 2019:
Sanierung
Leitungsnetz, Restarbeiten-Abscheideanlagen
Die Maßnahme
wurde in 2019 weitergeführt und wird 2020 fertiggestellt.
Umlegung
AW-Kanal Bereich Altes Fort
Die Maßnahme
wurde 2019 abgeschlossen.
Umlegung
AW-Kanal Gewerbegebiet Süd
Die Maßnahme
wurde 2019 abgeschlossen.
Erschließung
Stichstraße
Die Maßnahme
wird nach 2020 verschoben.
Planungskosten
Gewerbeparkerweiterung
Die Maßnahme
wird nach 2020 verschoben.