Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den Verbandsvorsteher und den Werkausschuss spätestens zum 30.09. über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

 

Der Zwischenbericht zum 30.09.2019 wurde von der Buchhaltung erstellt. Die Planansätze lt. Erfolgsplan wurden eingehalten. Die Gebühren können für das Jahr 2019 in gleicher Höhe bestehen bleiben.

 

 

Stand der Investitionen lt. Vermögensplan 2019:

 

 

Neubau/Umlegung Wasserleitung Flächenerschließung Bereich Reginaris/Altes Fort

Die Maßnahme wurde 2019 abgeschlossen.

 

Erschließung Stichstraße

Die Maßnahme wird nach 2020 verschoben.

 

Planungskosten Gewerbeparkerweiterung

Die Maßnahme wird nach 2020 verschoben.