Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt,

 

a)      einen Rechnungsprüfungsausschusses zu bilden, der aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern besteht,

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

b)      in den Rechnungsprüfungsausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu wählen:

 

Mitglied                                                              stellvertretendes Mitglied

 

1)      Andreas Doll (Rieden)                  Hans Peter Ammel (Stadt Mendig)

 

2)      Armin Seiwert (Kirchwald)                         Rainer Wollenweber (St. Johann)

 

3)      Werner Spitzley (Ettringen)                       Stefan Zepp (Bell)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46 Gemeindeordnung (GemO), sinngemäß für Zweckverbände.

 

Danach kann der Forstzweckverband Ettringen-Rieden Ausschüsse bilden. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind von der Verbandsversammlung auf Vorschlag der Verbandsmitglieder zu wählen.

 

Es wird vorgeschlagen, wie in den Wahlperioden zuvor, drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen.

 

In der Legislaturperiode 2014 – 2019 wurden folgende Personen in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt.

 

Mitglied:                                                           stellv. Mitglied

 

Andreas Doll (Gemeinde Rieden)                           Hans Peter Ammel (Stadt Mendig)

 

Erich Pung (Gemeinde Kirchwald)                          Michael Stephani (Bürgermeister St. Johann)

 

Werner Spitzley (Gemeinde Ettringen)                Rudolf Wingender (Gemeinde Volkesfeld)

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt sodann aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit der Verbandsversammlung einen Vorsitzenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 110 Abs. 1 GemO). Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt die Aufgabe, den Jahresabschluss nach den in § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 112 GemO genannten Grundsätzen zu prüfen, bevor dieser der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt in öffentlicher Sitzung durch offene Stimmabgabe.