Sitzung: 06.11.2019 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 963/017/2019
Beschluss:
a)
Der
Verbandsvorsteher händigt dem neu gewählten ersten stellvertretenden
Verbandsvorsteher Alfred Schomisch die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.
b)
Der
Verbandsvorsteher händigt dem neu gewählten weiteren stellvertretenden
Verbandsvorsteher Rudolf Wingender die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus,
vereidigt ihn und ihn in sein Amt ein.
Sachverhalt:
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 der KomZG gilt u.a. § 54 Gemeindeordnung (GemO)
sinngemäß für Zweckverbände.
Gemäß § 53 Abs. 1 GemO sind die stellvertretenden Verbandsvorsteher nach
den Vorschriften des Landesbeamtengesetz zu ernennen. Sie sind in öffentlicher
Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde zu vereidigen und in ihr Amt
einzuführen.
Im Falle der Wiederwahl
entfallen Vereidigung und Einführung (§ 54 Abs. 1 Nr. 3 GemO).