Sitzung: 06.11.2019 Verbandsversammlung Forstzweckverband
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 963/015/2019
Beschluss:
Der erste stellv. Verbandsvorsteher Alfred Schomisch händigt dem neu gewählten Verbandsvorsteher Jörg Lempertz die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.
Den Vorsitz
übernimmt der stellv. Verbandsvorsteher Alfred Schomisch.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 der KomZG gilt u.a. § 54 Gemeindeordnung (GemO)
sinngemäß für Zweckverbände. Hieraus ergibt sich, dass der Verbandsvorsteher
nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten des
Zweckverbandes zu ernennen ist.
Die Ernennung des Verbandsvorstehers obliegt nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 der
KomZG i. V. m. § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt
befindlichen allgemeinen Vertreter des Verbandsvorstehers (Erster
stellvertretender Verbandsvorsteher oder bei dessen Verhinderung der weitere
stellvertretende Verbandsvorsteher).
Der Erste stellvertretende Verbandsvorsteher, Herr Alfred Schomisch, hat
die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete
Ernennungsurkunde auszufertigen, den neugewählten Verbandsvorsteher zum
Ehrenbeamten zu ernennen und ihn in das Amt einzuführen.
Für den Fall der Wiederwahl des Verbandsvorstehers entfallen Vereidigung
und Einführung (§ 54 GemO).