Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:

 

  1. den Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2018 festzustellen,
  2. dem Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2018 zu erteilen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2018 für den Forstzweckverband Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 12.303,28 EUR ab und verschlechtert sich damit um 7.953,28 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von 4.350,00 EUR ausgewiesen war.

 

Dies ist auf Mindererträge bei der Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die Verbandsmitglieder zurückzuführen. Hier werden Pauschalbeträge berücksichtigt. Demgegenüber ergaben sich Einsparungen bei den Personalaufwendungen für die Waldarbeiter.

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019.

 

Die Finanzrechnung 2018 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 10.831,88 EUR aus. Dieser resultiert aus dem negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen.

 

Durch den Finanzmittelfehlbetrag vermindert sich die bestehende Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde auf insgesamt 4.025,99 EUR.

 

Nach der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war keine Kreditaufnahme vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2017 erfolgten keine Übertragungen.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf nunmehr 8.530,83 EUR.