Sitzung: 21.08.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/064/2019
Beschluss:
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 II, 2.
Halbsatz GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Ferienregion Laacher See“ werden folgende weitere Vertreter bestellt.
Andreas Doll |
CDU |
Frank Post |
SPD |
Stephan Retterath |
Bündnis 90/Die Grünen |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach § 6 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Ferienregion Laacher See“ wird die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 GemO als „Organ“ Kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an. Daneben hat die Verbandsgemeinde drei weitere Vertreter zu bestellen. Für die Wahl findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.
Nach den Regeln des Wahlsystems sollen die Vertreter in der Verbandsversammlung eine verhältnismäßige Abbildung der politischen Verhältnisse im Verbandsgemeinderat darstellen. Hiernach sind von der CDU-Fraktion 1, von der SPD-Fraktion 1 und von Bündnis 90/Die Grünen 1 Vertreter vorzuschlagen.
Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.