Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Vertrag mit der bisherigen Reinigungsfirma für die Grundschule Thür wurde wegen schlechter Reinigungsleistungen zum Ende des Schuljahres gekündigt.

 

Die Neuausschreibung wurde im Los 1 für die Grund- und Unterhaltsreinigung und im Los 2 für die jährlich einmalige Glasreinigung in den Sommerferien, auf Grundlage der Bedingungen der VOL/A, durchgeführt. Der Auftrag beginnt mit der Ausführung der Grundreinigung in den Sommerferien und für die Unterhaltsreinigung am 12.08.2019 (Schulbeginn).

 

Die Arbeiten wurden für einen Zeitraum von 2 Jahren mit einer Verlängerungsklausel von einem Jahr ausgeschrieben.

 

7 Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. Beim Eröffnungstermin am 19.06.2019 lagen 3 Angebote vor, davon ein elektronisches.

 

Die fachtechnische und rechnerische Prüfung und Wertung der Angebote hat folgendes ergeben:

 

Wirtschaftlichster Anbieter war nach Wertung der Angebote für die Grund- und Unterhaltsreinigung sowie die Glasreinigung die Firma Müller aus Bonn. Da die festgesetzten Termine für die Grund- und Glasreinigung nicht eingehalten werden konnten, haben diese ihre Angebote schriftlich zurückgezogen.

 

Im Los 2 – Glasreinigung – war der günstigste Anbieter die Firma Prior & Peußner, Osnabrück. Das Angebot wurde jedoch ebenfalls zurückgezogen, da die Fa. nur an der  Glasreinigung kein Interesse hatte.

 

Die Firma Scheppe, Daun, war zweitgünstigster Anbieter für die Grund- und Unterhaltsreinigung mit einer Summe von 12.997,67 € (einschl. MwSt.). Die Einhaltung der Termine wurde schriftlich bestätigt. Die Angebotssumme für die Glasreinigung beläuft sich auf 372,82 € (einschl. MwSt.).

 

Der Firma Scheppe, Daun, wurde der Auftrag zur Grund- und Unterhaltsreinigung sowie Glasreinigung zum jährlichen Preis von insgesamt  13.370,49 € (einschl. MwSt.) für die Dauer von 2 Jahren erteilt.

 

Der Bürgermeister hat die Entscheidung im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 48 GemO getroffen. Da sich der Verbandsgemeinderat erst am 21.08. konstituiert, Der Schulbetrieb jedoch schon am 12.08.2019 aufgenommen wird und im Vorfeld die Reinigung der Schule sichergestellt sein muss, war die Entscheidung durch den Bürgermeister erforderlich.