Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

A)     Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstands in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

B)       

In den Wahlvorstand werden gewählt:

 

Jürgen Reimann                                                             Ralf Kraut

 

Ralf Montermann                                                          Alexander Reuter

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

C)      Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters im Sinne des § 50 Abs. 2 Satz 4 GemO wie folgt festzusetzen:

1. der/die unter Punkt a) dieses Tagesordnungspunktes zu wählende ehrenamtliche Beigeordnete als erste/r weitere/r Vertreter/in,

2. der/die unter Punkt b) dieses Tagesordnungspunktes zu wählende ehrenamtliche Beigeordnete als zweite/r weitere/r Vertreter/in und

3. der/die unter Punkt c) dieses Tagesordnungspunktes zu wählende ehrenamtliche Beigeordnete als dritte/r weitere/r Vertreter/in.

Die Regelung des § 50 Abs. 2 Satz 1 GemO bezüglich der Vertretung des Bürgermeisters durch den hauptamtlichen Ersten Beigeordneten bleibt unberührt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

Ergebnis der Wahlen:

 

 

a)             Zur Wahl des Ersten Beigeordneten wird aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:

 

Joachim Plitzko

Ivette Mittler

 

Die geheime Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel                                                                      28

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel                                                                            ./.

 

Zahl der Stimmenthaltungen                                                                                   1

 

Gültige Stimmzettel                                                                                                     27

 

Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf

 

Joachim Plitzko                                16           Stimmen

Ivette Mittler                                                   11           Stimmen

 

Mithin ist Herr Joachim Plitzko zum Ersten Beigeordneten gewählt.

 

 

b)             Zur Wahl des Beigeordneten wird aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:

 

Alfred Nett

Ivette Mittler

 

Die geheime Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel                                                                      28

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel                                                                            1

 

Zahl der Stimmenthaltungen                                                                                   2

 

Gültige Stimmzettel                                                                                                     25

 

Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf

 

Alfred Nett                                                       15           Stimmen

Ivette Mittler                                                   10           Stimmen

 

Mithin ist Herr Alfred Nett zum Beigeordneten gewählt.

 

 

 

c)              Zur Wahl des Beigeordneten wird aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:

 

Alexander Müller

Ivette Mittler

 

Die geheime Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel                                                                                     28

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel                                                                                            ./.

 

Zahl der Stimmenthaltungen                                                                                                   2

 

Gültige Stimmzettel                                                                                                                    26

 

Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf

 

Alexander Müller                                                           16           Stimmen

Ivette Mittler                                                                   10           Stimmen

 

Mithin ist Herr Alexander Müller zum Beigeordneten gewählt.

 

 

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

Sachlage:

 

Gemäß § 54 Abs. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu Beamten zu ernennen. Sie sind in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung (§ 54 Abs. 1 Satz 3 GemO).

 

Vorschlag:

 

 

a)      Der Bürgermeister händigt dem neu gewählten Ersten Beigeordneten Joachim Plitzko die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgt die Vereidigung.

 

b)      Der Bürgermeister händigt dem neu gewählten Beigeordneten Alfred Nett die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgen die Vereidigung und die Amtseinführung.

 

c)       Der Bürgermeister händigt dem neu gewählten Beigeordneten Alexander Müller die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus. Anschließend erfolgt die Vereidigung.

 


Sachverhalt:

Die Wahl der Beigeordneten hat nach § 53 a Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 5 GemO in öffentlicher Sitzung und in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Verbandsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen worden sind (§ 40 Abs. 2 GemO). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 40 Abs. 3 GemO). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

 

Bei durchzuführenden Wahlen ist aus der Mitte des Verbandsgemeinderates ein Wahlvorstand zu bilden, dem neben dem Vorsitzenden mindestens zwei Ratsmitglieder angehören sollten. Die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes kann auch durch Handzeichen erfolgen, sofern der Verbandsgemeinderat dies so beschließt (§40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO).