Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Verbandsgemeinde Mendig in der vorgelegten Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

23

Ablehnung

5

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Mendig gilt unabhängig von der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung geändert werden muss, sofern sie Bestimmungen und Regelungen enthält, die den kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neugewählten Verbandsgemeinderates entgegenstehen bzw. Anpassungen an gesetzliche Bestimmungen erforderlich werden.

 

Auf der Grundlage eines Musters des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz hat die Verwaltung den als Anlage beigefügten zum Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Verbandsgemeinde Mendig erarbeitet.

 

Die Beschlussfassung über die Neufassung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates (vgl. § 25 Abs. 2 GemO).