Sitzung: 21.08.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/043/2019
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung
für die Verbandsgemeinde Mendig in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
23 |
Ablehnung |
5 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Mendig gilt unabhängig von der
Wahlzeit des Verbandsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung geändert
werden muss, sofern sie Bestimmungen und Regelungen enthält, die den
kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neugewählten
Verbandsgemeinderates entgegenstehen bzw. Anpassungen an gesetzliche
Bestimmungen erforderlich werden.
Auf der Grundlage eines Musters des Gemeinde- und Städtebundes
Rheinland-Pfalz hat die Verwaltung den als Anlage beigefügten zum Erlass einer
neuen Hauptsatzung für die Verbandsgemeinde Mendig erarbeitet.
Die Beschlussfassung über die Neufassung bedarf der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates (vgl. § 25 Abs. 2
GemO).