Sitzung: 21.08.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/050/2019
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in
offener Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Für die Wahl in den Aufsichtsrat der
„Komm-Aktiv“ GmbH werden neben dem Bürgermeister folgende Personen
vorgeschlagen:
Mitglieder |
Partei |
Theo Krayer |
CDU |
Ralf Kraut |
SPD |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die
Verbandsgemeinde Mendig ist Gesellschafter der „Komm-Aktiv GmbH“ Mayen. § 5 des
Gesellschaftsvertrages regelt neben der Geschäftsführung und der
Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat als weiteres Organ der Gesellschaft.
Der
Aufsichtsrat besteht aus 17 Mitgliedern. Davon werden 3 aus der
Verbandsgemeinde Mendig besetzt. Der Bürgermeister ist nach § 88 Abs. 1 Satz 1
GemO kraft Gesetz Mitglied des Aufsichtsrates.
Demnach
sind 2 weitere Personen als
Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch Wahl in der
Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates. § 45 GemO
findet sinngemäß Anwendung.
Nach
den Regeln des Wahlsystems sollen die Vertreter in der Verbandsversammlung eine
verhältnismäßige Abbildung der politischen Verhältnisse im Gemeinderat
darstellen.
Von der CDU-Fraktion ist 1 und von der SPD-Fraktion ist 1
Vertreter vorzuschlagen.
Die
Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene
Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des
Rates ausreicht.
Der
Bürgermeister nimmt an der Wahl gem. § 36 III Nr. 1 GemO nicht teil.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages
und eine Wahl durch offene Abstimmung.