Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.   Für die Wahl in den Aufsichtsrat der „Komm-Aktiv“ GmbH werden neben dem Bürgermeister folgende Personen vorgeschlagen:

 

 

Mitglieder

Partei

Theo Krayer

 

CDU

Ralf Kraut

 

SPD

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Mendig ist Gesellschafter der „Komm-Aktiv GmbH“ Mayen. § 5 des Gesellschaftsvertrages regelt neben der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat als weiteres Organ der Gesellschaft.

 

Der Aufsichtsrat besteht aus 17 Mitgliedern. Davon werden 3 aus der Verbandsgemeinde Mendig besetzt. Der Bürgermeister ist nach § 88 Abs. 1 Satz 1 GemO kraft Gesetz Mitglied des Aufsichtsrates.

 

Demnach sind 2 weitere Personen als Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch Wahl in der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates. § 45 GemO findet sinngemäß Anwendung.

 

Nach den Regeln des Wahlsystems sollen die Vertreter in der Verbandsversammlung eine verhältnismäßige Abbildung der politischen Verhältnisse im Gemeinderat darstellen.

 

Von der CDU-Fraktion ist 1 und von der SPD-Fraktion ist 1 Vertreter vorzuschlagen.

 

Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.

Der Bürgermeister nimmt an der Wahl gem. § 36 III Nr. 1 GemO nicht teil.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.